1,5 % ab 01.01.2023 + Verlängerung des „NAV Hauswirtschaft“
Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft («NAV Hauswirtschaft») wird um 3 Jahre verlängert:
- Dies hat der Bundesrat (BR) am 09.12.2022 entschieden.
- Gleichzeitig werden die Mindestlöhne erhöht.
Die Verlängerung und die Erhöhung der Mindestlöhne treten in Kraft am:
01.01.2023.
Im Einzelnen:
Die Mindestlöhne werden gemäss Antrag der TPK Bund an die Nominallohnentwicklung für die Jahre 2019 bis 2021 angepasst und werden demnach um 1,5 Prozent erhöht. Schliesslich behält sich die TPK Bund die Möglichkeit vor, während der Laufzeit des NAV Hauswirtschaft je nach Arbeitsmarktlage eine weitere Erhöhung der verbindlichen Mindestlöhne zu beantragen.
Den Antrag für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und eine gleichzeitige Anpassung der Mindestlöhne stellte die TPK Bund. In der Schweiz handeln die Sozialpartner die Löhne in ihrer Branche traditionell selbst aus, der Staat greift grundsätzlich nicht in die Lohnbildung ein. Deshalb sehen die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union vor, dass der Staat nur unter zwei Voraussetzungen zum Instrument des NAV-Mindestlohnes greifen darf: Erstens, wenn in einem Beruf oder in einer Branche wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen festgestellt werden und zweitens, wenn keine sozialpartnerschaftliche Lösung möglich ist. Zudem darf der Mindestlohn weder dem Gesamtinteresse zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen der anderen Branchen beeinträchtigen. Im Vernehmlassungsverfahren unter den Kantonen und Verbänden hatte die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und die Anpassung der Mindestlöhne mehrheitlich Zustimmung gefunden.»
Quelle: Mitteilung des Kommunikationsdienstes WBF vom 09.12.2022
Dokumente
- Verordnung (PDF, 92 kB) | admin.ch
- Bericht (PDF, 650 kB) | admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam