Bilateraler Weg für die Schweiz weiterhin vorteilhafteste Lösung
Der Bundesrat (BR) hat am 09.12.2022 den Entwurf des Berichts «Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz–EU» beraten:
- Der BR kam im Bericht zum Schluss, dass der bilaterale Weg für die Schweiz weiterhin die vorteilhafteste Lösung ist.
Der Bericht wurde unter Vorbehalt der Ergebnisse der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen von Ständerat und Nationalrat verabschiedet:
- Das Parlament hatte verschiedentlich den Wunsch nach einer Einschätzung des BR zur Europapolitik geäussert.
Zu den Einzelheiten:
«Der Entwurf des Berichts «Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz–EU» enthält eine Auslegeordnung der bestehenden bilateralen Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) sowie eine Standortbestimmung der Sondierungsgespräche mit der EU. Der Bundesrat würdigt im Bericht den Stellenwert der EU als globale Akteurin und die Bedeutung des EU-Binnenmarktes sowie der verschiedenen Kooperationsprogramme für die Schweiz.
Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz, die Schweiz ist die viertgrösste Handelspartnerin der EU. Die Schweiz und die EU teilen dieselben Grundwerte. Der Bundesrat hält fest, dass Europapolitik Interessenpolitik ist, und dass die Schweizer Interessen in und mit Europa beginnen. In der aktuell von multiplen Krisen geprägten Weltlage gewinnen abgesicherte stabile Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU weiter an Bedeutung. Sie garantieren Wohlstand und Stabilität für beide.
Den bilateralen Weg fortsetzen
Der Bericht zieht eine Zwischenbilanz des bilateralen Wegs und evaluiert die gegenwärtigen europapolitischen Handlungsoptionen der Schweiz anhand von vier Bewertungskriterien: Binnenmarktzugang, Kooperationsmöglichkeiten, politischer Handlungsspielraum und aussenpolitische Machbarkeit. Zur Diskussion stehen die Optionen Freihandelsbeziehung, Fortsetzung des bilateralen Wegs, EWR-Beitritt und EU-Beitritt. Der Bundesrat kommt im Bericht zum Schluss, dass der bilaterale Weg für die Schweiz weiterhin die beste Lösung ist.
Der Bericht wurde parallel zu den laufenden Sondierungsgesprächen mit der Europäischen Kommission verfasst. Der Bundesrat hatte am 23. Februar die Stossrichtung für ein Verhandlungspaket festgelegt. Die Absichten des Bundesrates und die im Anschluss lancierten Sondierungen sind ebenfalls Gegenstand des Berichts. Der Bericht nimmt auf, dass es der Schweiz und der EU gelungen ist, in politischen Gesprächen Vertrauen aufzubauen und in den Sondierungsrunden und mit den technischen Gesprächen ein gemeinsames Verständnis über den vom Bundesrat eingebrachten Paketansatz zu entwickeln. Der Bericht berücksichtigt die Fortschritte und die noch bestehenden offenen Punkte, die der Bundesrat in seiner Standortbestimmung zu den Sondierungen am 23. November zur Kenntnis genommen hat. Bevor die Schweiz und die EU Verhandlungen aufnehmen können, muss eine ausreichende gemeinsame Basis gefunden werden. Die Sondierungen sollen darum weiterhin intensiv fortgesetzt werden.
Der Bundesratsbeschluss zur Verabschiedung des Berichts wurde unter Vorbehalt der Ergebnisse der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte gefasst. Damit trägt der Bundesrat dem verschiedentlich geäusserten Wunsch des Parlaments Rechnung, enger in die Europapolitik eingebunden zu werden. Im Anschluss an die Konsultation verabschiedet der Bundesrat den Bericht definitiv. Die eidgenössischen Räte haben eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen angenommen, welcher der Bundesrat mit dem vorliegenden Bericht beantwortet.»
Quelle: Mitteilung des Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten vom 09.12.2022
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LawMedia Redaktionsteam