22.035
Tonnagesteuer auf Seeschiffen. Bundesgesetz
Taxe au tonnage applicable aux navires de mer. Loi fédérale
Einleitung
Erinnerlich hat der Bundesrat (BR) am 04.05.2022 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer verabschiedet:
- Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen künftig pauschal anhand der Nettoraumzahl (Ladekapazität) besteuert werden können.
Die Tonnagesteuer gilt international als breit akzeptiert. In der Europäischen Union (EU) kennen 21 Staaten eine solche Regelung:
- Die Gewinnermittlung nach Ladekapazität führt zu einer vergleichsweise tiefen Steuerbelastung für profitable Unternehmen.
- Die Einführung der Tonnagesteuer ist ein Steuerinstrument, den Standort Schweiz für Seeschifffahrtsunternehmen attraktiv zu gestalten.
- Die Vorlage lehnt sich in zentralen Bereichen an die bestehenden Tonnagesteuerregelungen in der EU an.
- Die Tonnagesteuer ist aber freiwillig.
Nationalrat (NR)
Der Nationalrat (NR) hat das Gesetzgebungsprojekt zur Einführung einer «Tonnage Tax» für Schifffahrtsunternehmen von Hochseeschiffen angenommen, und zwar mit wenigen Anpassungen an der Botschaft des Bundesrates.
Das Gesetzgebungsgeschäft geht nun an den Ständerat (SR).
Weiterführende Informationen
- Dokumente des Bundesrates bei der Verabschiedung des Gesetzgebungsprojekts
- Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen (Tonnagesteuergesetz) (PDF, 234 kB) | admin.ch
- Taxe au tonnage applicable aux navires de mer. Loi fédérale | parlament.ch
- Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen | admin.ch
- Ergebnisbericht. Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen. (PDF, 297 kB)| admin.ch
- Seeschifffahrtsunternehmen sollen anhand der Tonnage besteuert werden können | admin.ch
- Empfehlungen der Expertengruppe
Quelle
LawMedia Redaktionsteam