Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) konnte am 28.02.2023 die Sperrliste der in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangebote aktualisieren:
- Das Bundesgericht (BGer) hatte zuvor drei Beschwerden von Veranstalterinnen illegaler Online-Spielangebote gegen die Einträge auf der Sperrliste in allen Punkten abgewiesen.
- Bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte fünf Beschwerden einen negativen Bescheid gegeben.
Die ESBK
- sieht sich in ihrer Praxis bestätigt;
- intensiviert ihr Engagement zur Bekämpfung des illegalen Geldspiels;
- will so zur Erreichung der gesetzlichen Schutzziele beitragen.
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Medienmitteilung der ESBK vom 28.02.2023
Quelle
LawMedia Redaktionsteam