Bewertung von Optionen durch eine unabhängige Expertenkommission
Die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) soll bis Mitte 2023 vorgelegt werden. Diesen Auftrag hat der Bundesrat (BR) nun am 17.03.2023 dem WBF erteilt.
Parallel dazu sollen erste Arbeiten für eine Reform der Schweizer Wettbewerbsbehörden aufgenommen werden:
- Das WBF soll dem BR dazu im ersten Quartal 2024 einen konkreten Vorschlag unterbreiten.
Einleitung
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hatte bis zum 11.03.2022 eine Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) durchgeführt.
Wir berichteten:
Teilrevisions-Vorhaben
Das Kernelement der Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) bildet
- die Modernisierung der schweizerischen Zusammenschlusskontrolle.
Der Prüfstandard soll dem internationalen Standard angepasst werden:
- durch einen Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum
- Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test).
Die Revisionsvorlage beinhaltet zudem:
- Die Verbesserungen des Kartellzivilrechts;
- die Optimierung des Widerspruchsverfahren;
- die Umsetzung dreier parlamentarischer Vorstösse.
Institutsreform der Wettbewerbsbehörden
Der BR geht nun auf die Forderung der Reorganisation der Wettbewerbsbehörden ein, möchte aber keine Verzögerung bei den laufenden Bemühungen für eine Teilrevision des KG.
Für die Einzelheiten siehe die nachfolgende Box.
Die Erläuterung
«Klare Forderung einer Reform der Wettbewerbsbehörden
Die Revisionsvorlage stiess bei den Vernehmlassungsteilnehmenden insgesamt auf ein positives Echo. Allerdings kritisierten breite Kreise das Fehlen einer Reform der Wettbewerbsbehörden (Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat). Der Bundesrat nimmt diese breit abgestützte Forderung einer Institutionenreform ernst und hat das WBF deshalb beauftragt, ihm im ersten Quartal 2024 einen Vorschlag für eine entsprechende Reform zu unterbreiten. Das WBF wird verschiedene Reformmöglichkeiten vorab umfassend prüfen und dazu eine unabhängige Expertenkommission einsetzen. Diese Kommission wird bis Ende 2023 verschiedene Optionen bewerten und dazu breite Kreise anhören.
Keine Verzögerung bei der laufenden Teilrevision des Kartellgesetzes
Die Institutionenreform steht mit der laufenden KG-Teilrevision nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Die Teilrevision beinhaltet zahlreiche Elemente, welche unumstritten sind. Diese stärken das Schweizer Wettbewerbsrecht und beschleunigen kartellrechtliche Verfahren. Die Angleichung an etablierte internationale Standards im Bereich der Zusammenschlusskontrolle ist überfällig. Ausserdem möchte der Bundesrat die Umsetzung einiger, teilweise seit längerem hängigen Motionen, nicht weiter verzögern. Der Bundesrat beabsichtigt daher, mit der laufenden KG-Teilrevision zügig fortzufahren, so dass diese Verbesserungen baldmöglichst in Kraft treten können. Er wird die Vorlage zur KG-Teilrevision daher noch im zweiten Quartal 2023 behandeln.»
Quelle: Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF vom 17.03.2023
Dokumente
- Bericht (PDF, 240 kB) | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam