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Betreibung

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Pfändungsreihenfolge und Schuldnermitwirkung

Datum:
08.03.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht
Thema:
Schuldnermitwirkung
Stichworte:
Betreibungsschuldner, Mitwirkungspflicht, Pfändung, Pfändungsreihenfolge, Schuldner, Schuldnermitwirkung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 91 Abs. 1; SchKG 95 Abs. 1 und 2

Es sind verpflichtet:

  • das zuständige Betreibungsamt zur Beachtung der gesetzlichen Pfändungsreihenfolge (vgl. SchKG 95);
  • der Schuldner zur Mitwirkung nach SchKG 91 Abs. 1.

Verletzt der Schuldner seine Auskunftspflicht, kann ihm eine bewusste (strafbewehrte) Verschweigung pfändbarer Vermögenswerte bei seinem Begehren um nachträgliche Anpassung der Pfändungsurkunde zu seinem Nachteil gereichen:

  • Keine vorgängige Verwertung der verschwiegenen Ferienwohnung vor der Familienwohnung bzw.
  • Kein Verwertungsaufschub bei der Familienwohnung
  • etc.

Dem Betreibungsschuldner war daher mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss und das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer als obere kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs, vom 6. Dezember 2021 (PS210211-O/U). kein Erfolg beschieden.

Quelle

BGer 4A_398/2021 vom 20.05.2022   =   BGE 148 III 330 ff.

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