Hausdurchsuchungen an verschiedenen Standorten
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gemäss ihrer Medienmitteilung vom 08.03.2023 eine Untersuchung im Bereich von Duftstoffen eröffnet.
- Es bestehe der Verdacht, dass sich Produzentinnen abgesprochen hätten.
Im Einzelnen:
- Eröffnung Untersuchung
- Gemäss heutiger Medienmitteilung habe die WEKO
- eine Untersuchung eröffnet gegen
- Firmenich International SA (Genf),
- Givaudan SA (Genf),
- International Flavors & Fragrances Inc. (USA) und
- Symrise AG (Deutschland),
- wobei für diese Unternehmen die Unschuldsvermutung gelte.
- eine Untersuchung eröffnet gegen
- Gemäss heutiger Medienmitteilung habe die WEKO
- Anlassverdacht
-
- Die WEKO habe Anhaltspunkte,
- dass mehrere Unternehmen,
- die im Bereich der Produktion von Duftstoffen («fragrances») aktiv seien,
- gegen das Kartellrecht verstossen hätten.
- die im Bereich der Produktion von Duftstoffen («fragrances») aktiv seien,
- dass mehrere Unternehmen,
- Es bestehe der Verdacht, dass diese Unternehmen
- ihre Preispolitik koordinierten,
- ihre Konkurrentinnen daran hinderten, bestimmte Kundinnen zu beliefern, und
- die Herstellung gewisser Duftstoffe beschränkten.
- Die WEKO erläuterte weiter, dass Duftstoffe zur Herstellung zahlreicher Produkte verwendet würden, darunter insbesondere Kosmetik- und Körperpflegeprodukten sowie Wasch- und Reinigungsmittel.
- Die WEKO habe Anhaltspunkte,
- Hausdurchsuchungen
-
- Die WEKO habe an verschiedenen Standorten Hausdurchsuchungen durchgeführt.
- Diese erfolgten in Abstimmung mit anderen Wettbewerbsbehörden,
- namentlich mit
- der EU-Kommission,
- der US Department of Justice Antitrust Division und
- der britischen Competition and Markets Authority.
- namentlich mit
- Untersuchungsvorhaben
- Im Rahmen der Untersuchung sei zu prüfen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorlägen.
Dokumente
Vorbehalt / Disclaimer
Es gilt für die von der WEKO genannten Unternehmen die Unschuldsvermutung.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam