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Strafprozessrecht

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Beschleunigung in Haftsachen: Dauer zwischen Anklageerhebung + Hauptverhandlungsende i.d.R. nicht mehr als 6 Monate

Datum:
24.04.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozessrecht
Thema:
Haftdauer zwischen Anklageerhebung + Hauptverhandlung
Stichworte:
Anklageerhebung, Haftdauer, Haftsachen, Hauptverhandlung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BV 29; StPO 5

Das Bundesgericht (BGer) bestätigt in 1B_592/2022 seine Rechtsprechung, wonach zwischen Anklageerhebung und dem Schluss der Hauptverhandlung in der Regel nicht mehr als sechs Monate vergehen dürften.

Bei einer massiven Verfahrensverschleppung sei gar eine Haftentlassung denkbar.

Eine längere Zeitspanne als sechs Monate zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung dürfe einzig zurückhaltend bei komplexen Fällen angenommen werden.

BGer 1B_592/2022 vom 08.12.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Gzzz | wikipedia.org | CC BY-SA 4.0

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