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Mietrecht

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Geschäftsschliessung wegen Corona-Massnahmen: Keine Mietzinsherabsetzung

Datum:
11.04.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag, Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Thema:
Geschäftsschliessung wegen COVID-19-Massnahmen
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Geschäftsraummiete, Geschäftsschliessung, Ladenmiete, Mietzinsherabsetzung, Mietzinssenkung, Pandemie, Vermieter
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 259d

Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt (AppGer BS) hatte auf Berufung einer Vermieterin hin über eine corona-bedingte Mietzinsreduktion der Vorinstanz zugunsten der Betreiberin eines Schnellimbiss-Restaurants als Mieterin zu entscheiden.

Das AppGer BS hiess die Berufung der Vermieterin gut und erwog zusammengefasst folgendes:

  • Die staatlich angeordneten Betriebsschliessungen zur Bekämpfung des Coronavirus hätten auf den Betrieb von Restaurants (und anderer Geschäftstätigkeiten) gezielt und die konkrete Beschaffenheit des Mietobjekts unberührt belassen.
  • Damit habe es in concreto an einem Mangel am Mietobjekt gefehlt.
  • Liege kein Mangel vor, habe die Mieterin keinen Anspruch auf Mietzinsherabsetzung.
  • Über die Frage des Umfangs der Mietzinsherabsetzung war deshalb nicht zu befinden. 

Appellationsgericht Basel-Stadt
Urteil vom 08.08.2022
G-Nr. ZB.2022.6 (AG.2022.518)

Rechtskräftig

Rückzug Beschwerde ans Bundesgericht durch die Mieterin

BGer 4A_419/2022 vom 01.12.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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