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ICT-law / Informations- und Kommunikationstechnologie

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Google, Facebook, YouTube, Twitter & Co.: BR will Regulierung

Datum:
06.04.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie
Thema:
Grosse Kommunikationsplattformen (Google, Facebook, YouTube, Twitter & Co.)
Stichworte:
Facebook, Google, Kommunikationsplattformen, Regulierung, Social Media, Twitter, UVEK, Vernehmlassungsvorlage, YouTube
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

UVEK soll bis Ende März 2024 Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten

Die Schweizer Bevölkerung soll gegenüber grossen Kommunikationsplattformen

  • mehr Rechte erhalten und
  • von diesen Transparenz einfordern können.

Gedacht wurde dabei an zB

  • Google
  • Facebook
  • YouTube
  • Twitter.

Der Bundesrat (BR) hat deshalb das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK beauftragt,

  • eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung der Kommunikationsplattformen auszuarbeiten.

Detail-Information

«Die Bevölkerung informiert sich immer stärker über Kommunikationsplattformen wie Google, Facebook, YouTube und Twitter und bildet sich so ihre Meinung. Die Plattformen beeinflussen damit vermehrt die öffentliche Debatte.

Heute sind die Plattformen aber kaum reguliert. Die Systeme, die entscheiden, wer welche Inhalte zu sehen bekommt, sind intransparent. Nutzerinnen und Nutzer haben ausserdem gegenüber den Plattformen eine schwache Stellung. Dies zeigt sich beispielsweise dann, wenn eine Plattform das Konto von Nutzenden sperrt oder Inhalte löscht, die Nutzende verbreiten. Nutzerinnen und Nutzer können sich momentan gegen solche Sperrungen und Löschungen nicht oder nur ungenügend wehren.

Der Bundesrat will deshalb die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz stärken und von den Plattformen mehr Transparenz verlangen, ohne die positiven Effekte der Plattformen auf die Meinungsäusserungsfreiheit einzuschränken. Dazu sind neue gesetzliche Bestimmungen notwendig.

Die neuen Bestimmungen sollen für Betreiber von grossen Kommunikationsplattformen (Intermediäre) gelten. Behördliche Eingriffsmöglichkeiten auf Inhalte, die über jene in der analogen Welt hinausgehen, sind nicht vorgesehen. Die neuen Bestimmungen sollen sich, wo sinnvoll, an den Regeln des Digital Services Act der Europäischen Union orientieren.

Stossrichtung der Vorlage

Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats soll folgende Stossrichtung aufweisen:

§ Die grossen Plattformen sollen eine Kontaktstelle und einen Rechtsvertreter in der Schweiz benennen.

§ Nutzende, deren Inhalte gelöscht oder deren Konto gesperrt wurde, sollen bei der Plattform direkt eine Überprüfung der getroffenen Massnahme verlangen können. Zusätzlich soll eine unabhängige Schweizer Schlichtungsstelle geschaffen werden. Diese soll von den Plattformen finanziert werden.

§ Um Transparenz zu schaffen, sollen die grossen Plattformen Werbung als solche kennzeichnen und bei zielgruppenspezifischer Werbung die wichtigsten Parameter veröffentlichen, nach denen Werbung ausgespielt wird. Damit kann nachvollzogen werden, wer aus welchen Gründen eine bestimmte Werbung erhält.

§ Die Nutzenden sollen den Plattformen Aufrufe zu Hass, Gewaltdarstellungen oder Drohungen auf einfache Weise melden können. Die Plattformen müssen die Meldungen prüfen und die Nutzenden über das Ergebnis informieren.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, unter Einbezug des Bundesamtes für Justiz (BJ) bis Ende März 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.»

Quelle: Grosse Kommunikationsplattformen: Bundesrat strebt Regulierung an (admin.ch)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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