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Kollokationsklage / Kollokationsprozess / Zivilprozessrecht

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Kollokationsklage: Anwendbarkeit der ZPO-Gerichtsferienregelung

Datum:
12.04.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozess, Kollokationsklage, Kollokationsprozess
Thema:
Kollokationsklage
Stichworte:
Fristenlauf, Fristenstillstand, Gerichtsferien, Klagefrist, Kollokationsklage, Kollokationsverfahren, Lastenverzeichnis, ZPO-Gerichtsferienregelung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 56 + SchKG 63; SchKG 250 i.V.m. SchKG 31 + ZPO 145 Abs. 1

Das Bundesgericht hatte sich im Fall 5A_790/2021 mit umstrittenen Fragen auseinanderzusetzen:

  • Beginn des Fristenlaufs für die Kollokationsklage
    • Am ersten Tag der Auflage des Kollokationsplans durch das Konkursamt wird der Fristenlauf zur Anhebung der Kollokationsklage ausgelöst.
  • Kollokationsplanauflage ist keine Betreibungshandlung nach SchKG 56
    • Die Auflage des Kollokationsplans gilt nicht als Betreibungshandlung im Sinne von SchKG 56.
  • Keine Fristerstreckungsmöglichkeit nach SchKG 63
    • Weil keine Betreibungshandlung nach SchKG 56 vorliegt, ist keine Fristerstreckung gestützt auf SchKG 63 möglich.
  • Fristenstillstand für die Kollokationsklage
    • Der Fristenstillstand richtet sich aufgrund von SchKG 31 nach ZPO 145 Abs. 1 (siehe Box unten).

Fazit:

Es ist damit die allgemeine ZPO-Gerichtsferienregelung – mit Fristenstillstand während der Gerichtsferien – anwendbar!

BGer 5A_790/2021 vom 07.12.2022  =   BGE 149 III 179 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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