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Mietrecht / Zivilprozessrecht

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Ausweisung im summarischen Verfahren: Zivilprozessuale Anforderungen an die Verrechnungseinrede des Mieters

Datum:
02.05.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag, Zivilprozessrecht
Thema:
Ausweisung im summarischen Verfahren
Stichworte:
Ausweisung, Mieterausweisung, Summarisches Verfahren, Verrechnungseinrede
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 257d Abs. 2, OR 120, ZPO 257

Wird das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs gekündigt und erhebt der Mieter erst im Ausweisungsverfahren gestützt ZPO 257 (Rechtsschutz in klaren Fällen) wegen angeblicher Mängel die Verrechnungseinrede, muss er das Vorhandensein der Verrechnungsforderung nicht nur substanziiert behaupten, sondern auch sofort beweisen:

  • Andernfalls könnte der Mieter durch die Geltendmachung nicht bestehender Verrechnungsforderungen das rasche Verfahren des Vermieters nach ZPO 257 stoppen und so das Mietobjekt länger ungerechtfertigt nutzen.
  • Ein solches Verhalten entspricht nicht dem gesetzgeberischen Willen einer schnellen Ausweisung des zahlungs-renitenten Mieter aus dem Mietobjekt.

Weiter hatte sich das Bundesgericht (BGer) mit der in der Lehre umstrittenen Frage zu beschäftigen, ob es für den Nachweis der zivilprozessualen Bedürftigkeit (UP/URB) ausreiche, nur den Empfang von Sozialleistungen nachzuweisen. Dies wurde vom BGer verneint.

BGer 4A_333/2022 vom 09.11.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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