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Bauhandwerkerpfandrecht

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Definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts bei gekündigtem Werkvertrag

Datum:
02.05.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Bauhandwerkerpfandrecht, Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Thema:
Definitive Eintragung
Stichworte:
Bauhandwerkerpfandrecht, Definitive Eintragung, Gekündigter Werkvertrag, Handwerker, Leistungserbringer, Leistungsnachweis, Unternehmer
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 837 Abs. 1 Ziffer 3; ZGB 839 Abs. 3

Der Anspruch auf definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts bezüglich noch zu erbringender Arbeiten («… Material + Arbeit oder Arbeit …») besteht nur so lange, als die Leistungserbringung noch geschuldet ist.

Das Bundesgericht (BGer) rief in Erinnerung, dass bei Vorliegen eines gekündigten Werkvertrages der Nachweis der erbrachten Leistungen für die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts besonders entscheidend ist.

Das BGer wies die Beschwerde der Bauhandwerkerin daher zu Recht ab.

BGer 5A_378/2022 vom 17.11.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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