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Gesundheitsrecht / Sozialversicherungsrecht

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Genehmigung der Krankenversicherungsprämien: Stärkere Funktion der Kantone

Datum:
25.05.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Thema:
Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG)
Stichworte:
Gesetzesentwurf, Gesundheitskosten, Krankenkasse, Krankenkassenprämien, Krankenversicherungsaufsicht, Krankenversicherungsprämien, KVAG
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung zur Änderung des KVAG bis 14.09.2023

Beim Verfahren zur Genehmigung der Krankenversicherungsprämien sollen die Kantone zu den von den Versicherern berechneten Prämien Stellung nehmen können:

  • Der Bundesrat (BR) hat am 24.05.2023 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) eröffnet.

Der Gesetzesentwurf sieht auch eine Anpassung der Modalitäten für den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen vor.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 14.09.2023.

Detail-Informationen zum Gesetzesvorhaben

«Der Entwurf, der auf eine 2021 vom Parlament angenommene Motion zurückgeht, sieht vor, den Kantonen mehr Kompetenzen im Verfahren zur Genehmigung der Krankenversicherungsprämien einzuräumen. Die Kantone sollen Anspruch auf alle Informationen haben, die sie benötigen, um zur Schätzung der Gesundheitskosten sowie zu den von den Versicherern zur Genehmigung vorgelegten Prämienvorschlägen Stellung zu nehmen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhält als Aufsichtsbehörde in diesem Bereich den Auftrag, den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren zu koordinieren und sicherzustellen, dass alle Kantone gleichermassen Zugriff auf die Informationen haben.

Mehr Gerechtigkeit beim Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen

Der Entwurf sieht auch eine Änderung des Ausgleichs von zu hohen Prämieneinnahmen vor. Dieses Instrument steht den Versicherern zur Verfügung, wenn die Prämieneinnahmen für ein Jahr in einem Kanton deutlich über den kumulierten Kosten in diesem Kanton liegen. Gegenwärtig wird der Ausgleich in jedem Fall den Versicherten des betreffenden Kantons gewährt, auch denjenigen, die vollständig von Prämienverbilligungen profitieren. Diese Situation erweist sich für die Kantone als ungerecht, da Versicherte, welche die vollen Prämienverbilligungen beziehen, Rückerstattungen für Prämien erhalten, die sie nicht bezahlen. Der Entwurf sieht vor, dass bei Versicherten, deren Prämie vollständig durch die Prämienverbilligung gedeckt ist, die Rückerstattung künftig an die Kantone ausbezahlt wird.»

Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit vom 24.05.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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