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Kartellgesetz: BR verabschiedet Botschaft zur Teilrevision

Datum:
24.05.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Thema:
Kartellgesetz-Teilrevision
Stichworte:
Botschaft, Gesetzesentwurf, Kartellgesetz, Parlamentsvorlage
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 24.05.2023 die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes verabschiedet, mit den Zielen:

  • Verbesserung der Wirksamkeit des Kartellgesetzes.

Dazu soll folgendes unternommen werden:

  • Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle;
  • Stärkung des Kartellzivilrechts;
  • Verbesserung des Widerspruchsverfahrens verbessert.

Zudem werden mehrere parlamentarische Vorstösse umgesetzt.

Einleitung

Das WBF führte bis zum 11.03.2022 eine Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) durch.

Wir berichteten:

Gesetzgebungsgegenstand

Die KG-Teilrevision beinhaltet zahlreiche Elemente, die das Schweizer Wettbewerbsrecht stärken und kartellrechtliche Verfahren beschleunigen:

  • Kernelement der Vorlage
    • Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle
      • Wechsel (zur Anpassung des Prüfstandards die internationalen Standards)
        • vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest
        • zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test);
      • Vorteile
        • Den Wettbewerb signifikant behindernde Zusammenschlüsse können
          • gezielter untersagt oder
          • mit Bedingungen und Auflagen zugelassen werden.
        • Bessere Möglichkeit zur Prüfung zusammenschlussbedingter Effizienzsteigerungen (zB Synergieeffekte).
  • Weiterer Teil der Vorlage
    • Stärkung des Kartellzivilrechts
      • Neue Zivilklagemöglichkeit gestützt auf Kartellrecht für
        • Konsumenten;
        • die öffentliche Hand.
  • Teil Widerspruchsverfahren
    • Stärkung und innovationsfreundlichere Gestaltung des Widerspruchsverfahrens.
    • Endgültiges Erlöschen des direkten Sanktionsrisikos für Unternehmen hinsichtlich der gemeldeten Verhaltensweise, wenn die Wettbewerbsbehörden innert der Widerspruchsfrist keine Untersuchung eröffnen.
    • Verkürzung der Widerspruchsfrist von fünf auf zwei Monate.

Breite Zustimmung im Rahmen der Vernehmlassung

  • Positives Echo der Vernehmlassungsteilnehmer
    • Die Revisionsvorlage stiess bei den Vernehmlassungsteilnehmer insgesamt auf ein positives Echo.
  • Kritik der Vernehmlassungsteilnehmer
    • Kritisiert wurde aber das Fehlen einer Reform der Wettbewerbsbehörden (Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat).
      • Der BR hatte daher bereits am 17.03.2023 das WBF beauftragt, ihm im ersten Quartal 2024 einen Vorschlag für eine entsprechende Reform zu unterbreiten.
    • Das WBF
      • wird verschiedene Reformmöglichkeiten vorab umfassend prüfen und
      • hat dazu am 01.05.2023 eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt.
    • Die Expertenkommission wird bis Ende 2023
      • verschiedene Optionen bewerten und
      • dazu breite Kreise anhören.

Parallele Arbeiten an einer Reform der Wettbewerbsbehörden

Die Institutionenreform steht mit der laufenden KG-Teilrevision nicht in unmittelbarem Zusammenhang.

Wir berichteten:

Der BR will die

  • zügige Umsetzung deren grundsätzlich unumstrittenen und gebotenen Elemente;
  • Erfüllung einiger, teilweise seit längerem hängigen parlamentarischen Motionen, nicht weiter verzögern.

Durch die nahtlose Weiterführung der laufenden KG-Teilrevision sollen laut BR diese Verbesserungen baldmöglichst in Kraft treten. 

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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