Die Schweiz und Slowenien haben am 30.05.2023 in Ljubljana unterzeichnet:
- ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA).
Das Protokoll setzt um:
- die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Protokoll-Gegenstand
Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere:
- eine Missbrauchsklausel, die abstellt auf:
- den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder
- ein Geschäft, welches sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird.
Vernehmlassungsergebnis
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen.
Gesetzgebungsprozess in beiden Ländern
Bevor die DBA-Änderung in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam