Postulatsbericht des Bundesrats
Das Schweizer Gewährleistungsrecht
- ist veraltet und
- bietet den Konsumenten zu wenig Schutz.
Zu diesem Schluss kommt ein Postulatsbericht, welchen der Bundesrat (BR) an seiner Sitzung vom 16.06.2023 verabschiedet hat.
Der Bericht befürwortet eine Revision des Gewährleistungsrechts für folgende Ziele:
- Wünschenswerte Angleichung des Schweizer Gewährleistungsrechts an den geltenden Mindeststandard in der Europäischen Union (EU);
- Stärkung der Konsumenten-Stellung.
Einleitung
Schweiz
Bei der Gewährleistung geht es um folgendes:
- Verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Verkäufers für die Mängelfreiheit der von ihm verkauften Sache.
EU
In der EU ist das Gewährleistungsrecht seit Jahren harmonisiert; kürzlich wurde es modernisiert.
Rechtsvergleichung Schweiz-EU
Ein Postulatsbericht vergleicht deshalb
- die Rechtslage in der Schweiz;
- mit der Rechtslage in der EU.
Altes schweizerisches Gewährleistungsrecht
Als Grundlage für diesen Bericht dienten:
- umfangreiche Untersuchungen zu den möglichen Regulierungsfolgen (Regulierungsfolgenabschätzung) einer Modernisierung des Gewährleistungsrechts in der Schweiz.
BR-Bericht
Der Bericht des BR kommt zu folgenden Schlüssen:
- Digitalprodukte
- Unbefriedigende schweizerische Rechtslage insbesondere bezüglich
- digitaler Produkte;
- Produkte mit digitalen Komponenten.
- Unbefriedigende schweizerische Rechtslage insbesondere bezüglich
- Kein Anspruch auf Aktualisierungen + Updates
- Keine explizite schweizerische Regelung – anders als in der EU – im Umgang mit Mängeln bei solchen Produkten, namentlich kein gesetzlicher Anspruch auf
- Aktualisierungen und
- Updates.
- Keine explizite schweizerische Regelung – anders als in der EU – im Umgang mit Mängeln bei solchen Produkten, namentlich kein gesetzlicher Anspruch auf
- Unklarheit der massgebenden Rechtsregeln
- d.h., ob das Kaufrecht und die dort vorgesehenen Gewährleistungsregeln anwendbar sind, mit der Folge von
- Rechtsunsicherheit
- d.h., ob das Kaufrecht und die dort vorgesehenen Gewährleistungsregeln anwendbar sind, mit der Folge von
Angleichung an EU-Recht
Eine Angleichung des Schweizer Gewährleistungsrechts an den geltenden EU-Mindeststandard würde diese Situation verbessern.
Weitere Vorteile:
- Stärkung der Position der Konsumenten;
- Keine Abhängigkeit der Konsumenten mehr von der Kulanz der Verkäufer.
Der BR erachtet deshalb eine entsprechende Änderung des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) als wünschenswert. Laut BR liege es nun am Parlament zu entscheiden, ob ein entsprechendes Gesetzgebungsprojekt lanciert werden solle.
Kein spezifisches Verbot von geplanter Obsoleszenz erforderlich
Ausgangslage
Mit dem Postulat 18.3248 Marchand-Balet wurde der BR beauftragt, einen Bericht über die Rechtslage in Bezug auf die geplante Obsoleszenz zu erstellen und zu prüfen, ob es zum Schutz von Konsumenten eine spezifische gesetzliche Regelung benötige. Als mögliche Korrekturmittel zum Schutz der Konsumenten wurden Massnahmen im Gewährleistungsrecht genannt.
Obsoleszenz – Worum geht es?
Mit geplanter Obsoleszenz meint man die Strategie von Unternehmen, die Lebensdauer ihrer Produkte absichtlich zu verkürzen, so dass die Konsumenten diese vorzeitig ersetzen müssen.
Die Thematik der sog. «geplanten Obsoleszenz» hat an Bedeutung zugenommen, wegen
- des technischen Fortschritts
- der damit verbundenen Zunahme
- digitaler Produkte;
- vernetzter Geräte.
Verbot der Obsoleszenz?
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Bericht lehnt der BR aus folgenden Gründen die Schaffung einer spezifischen Norm für ein Verbot der «geplanten Obsoleszenz» ab:
- Vorhandensein von Instrumenten (allgemeine Regeln des Straf- und Wettbewerbsrechts) um gegen eine betrügerische Verkürzung der Lebensdauer von Produkten vorzugehen;
- Möglichkeit bloss punktueller Änderungen im Gewährleistungsrecht, um einen Beitrag zur Bekämpfung der «geplanten Obsoleszenz» leisten zu können.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Rechtsgewährleistung
- Sachgewährleistung
- Produktehaftung
- Gewährleistung bei Immobilien
- Wiener Kaufsrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam