§§ 4 Abs. 1 und 2, 7 Abs. 1 und 12 Abs. 4 StG SZ
In dem vor Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz strittigen Fall ging es um die Festlegung des Wohnsitzes von in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten bei Auseinanderfallen von Arbeits- und Familienort.
Aufgrund der Anforderungen an den Nachweis eines getrennten Ehegatten-Wohnsitzes ergab sich folgendes:
- In der Regel nur ein Steuerdomizil
- Die in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten haben grundsätzlich nur ein gemeinsames Steuerdomizil am Familienort.
- Ausnahmefall möglich
- Jeder Ehegatte kann ausnahmsweise einen eigenen Wohnsitz begründen und aufgrund dauernder Trennung von Arbeits- und Familienort über ein eigenes Hauptsteuerdomizil verfügen.
- Bloss zurückhaltende Annahme
- Wo die ehelichen Bande weder zerrissen, noch gelockert sind, dürfen indessen getrennte Wohnsitze von Ehegatten nur mit Vorsicht und Zurückhaltung angenommen werden.
Zum Nachweisthema wurde erwogen:
- Nachweispflicht
- Der steuerrechtliche Wohnsitz als steuerbegründende Tatsache ist grundsätzlich von der Steuerbehörde nachzuweisen.
- Gegenbeweis der Steuerpflichtigen
- Der steuerpflichtigen Person kann allerdings der Gegenbeweis für die von ihr behauptete subjektive Steuerpflicht an einem neuen Ort auferlegt werden, wenn die von der Steuerbehörde angenommene bisherige subjektive Steuerpflicht am fraglichen Wohnsitz als wahrscheinlich gilt.
Im konkreten Fall wurde festgestellt:
- Widerspruch der amtlichen Feststellungen zu den Vorbringen des Steuerpflichtigen
- In concreto konnte nicht ohne weiteres auf die Sachverhaltsdarstellung des Steuerpflichtigen abgestellt werden, da diese in klarem Widerspruch zu den bisherigen gegenüber den Steuerbehörden und anderen amtlichen Stellen gemachten Angaben stand.
- Lebensmittelpunkt-Behauptung nicht überzeugend
- Die Ausführungen des Steuerpflichtigen zur Begründung eines neuen Lebensmittelpunkts am (steuergünstigeren) Arbeitsort der Ehefrau konnten das Verwaltungsgericht nicht überzeugen.
- Trotz bisheriger Verhältnisse Geltendmachung von zwei Steuerdomizilen erstmals mit Einreichen der Steuererklärung 2014.
- Massgeblichkeiten
- Massgeblich waren
- nebst der Wohnverhältnisse der Ehegatten
- auch der zu einem wesentlichen Teil
- beruflich begründete Zusammenhang der geltend gemachten persönlichen Beziehungen der Ehefrau zum Arbeitsort.
- Massgeblich waren
Wie die Vorinstanz kam auch das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz zum Schluss, dass der Nachweis für einen neu getrennten Steuerwohnsitz der Ehegatten nicht erbracht wurde.
SZ Verwaltungsgericht, 21.3.2019 (VGE II 2018 59)
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LawMedia Redaktionsteam