Inkraftsetzung: 01.01.2024
Ein schweizweit einheitliches Geodatenmodell soll die Arbeit mit Daten der amtlichen Vermessung und deren Austausch vereinfachen;
- Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23.08.2023
- die entsprechende Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV) gutgeheissen und
- die neuen Regeln des VAV auf den 01.01.2024 in Kraft gesetzt.
Die Detail-Informationen
«Mit der Einführung des neuen Geodatenmodells der amtlichen Vermessung will der Bundesrat den Austausch von Daten effizienter gestalten und die Arbeit damit vereinfachen. Insbesondere kantonsübergreifend tätige Unternehmen profitieren von der Harmonisierung. Es wird zudem einfacher, auf Kundenbedürfnisse zu reagieren und die Integration neuer Technologien zu ermöglichen.
Mit der Verordnungsrevision sollen auch die Historisierung eingeführt und die Archivierung in den Kantonen geregelt werden. Bisher geben die Geobasisdaten der amtlichen Vermessung nur den neusten Stand wieder. Eine einheitliche Historisierung im Sinne von Artikel 13 der Geoinformationsverordnung findet noch nicht statt – einzelne Kantone historisieren nach eigenen Regeln. Ebenfalls enthalten sind die Einführung der elektronischen Beglaubigung im Bereich der amtlichen Vermessung sowie die Vereinheitlichung des Meldeflusses bei zahlreichen Plangenehmigungsverfahren.
Anpassung der technischen Ausführungsverordnungen
Neben der Revision der Verordnung über die amtliche Vermessung erfordert das neue Geodatenmodell auch Anpassungen in den rechtlichen Grundlagen auf Stufe der Departemente. Die bisherige Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (TVAV) wird totalrevidiert und heisst neu Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (VAV-VBS). Weil das Grundbuchrecht und das Vermessungsrecht eng miteinander verbunden sind, muss zudem auch die technische Verordnung des EJPD und des VBS über das Grundbuch (TGBV) angepasst werden.»
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.08.2023
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Vermessung / Geodatenmodell
- Vermessung / Recht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: By Bin im Garten – Own work, CC BY-SA 3.0