Bundesverwaltungsgerichts-Entscheid
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Apple, Inc., Cupertino, gegen das Institut für Geistiges Eigentum gutgeheissen:
- Die Marke für Ton-, Video- und Filmaufnahmen erhält Schutz in der Schweiz.
Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) hatte der Internationalen Registrierung den Schutz verweigert:
- Als Verweigerungsgrund wurde angeführt, dass das Bild für Abnehmer direkt den Inhalt der Ton-, Video- und Filmaufnahmen und entsprechenden Datenträger beschreibe und daher nicht als Marke verstanden werde.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erwog:
- Die Markeneintragung sage nicht, für welches Thema die Aufnahmen verwendet würden.
- Eine Zurückweisung, weil der abgebildete Apfel das Thema bilden könnte, würde Ton-, Video- und Filmmarken als solche ausschliessen.¨
- Da das IGE kein aktuelles Bedürfnis des Marktes festgestellt habe, um das Bild zu verwenden (Freihaltebedürfnis), und dieses auch nicht typisch für die genannten Waren sei, ist der Schutz für die Schweiz zu gewähren.
- Würde die Marke allerdings für Medien verwendet, die thematisch von Äpfeln handle, würde sie den Schutz verlieren.
Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Bundesverwaltungsgericht
Urteil B-4493/2022
vom 26.07.2023
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam