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Verkehrsrecht / Betreibung / Strafrecht

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Busseninkasso für Italien in der Schweiz durch schweizerisches Inkassobüro unzulässig

Datum:
23.08.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht, Strafrecht
Thema:
Inkasso italienischer Bussen in der Schweiz
Stichworte:
Ausland, Busseninkasso, fremder Staat, Inkassobüro, Italien, Verbotene Handlung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StGB 271 Abs. 1

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona sprach zwei leitende Angestellte eines Westschweizer Inkassounternehmens schuldig, weil sie ohne entsprechende Bewilligung Handlungen für einen fremden Staat vorgenommen hatten.

Das Inkassounternehmen hatte bei einem in der Schweiz wohnhaften Schuldner mittels Rechnung die Bezahlung einer von den italienischen Behörden verhängten Busse gefordert.

Im Einzelnen:

Nach Ansicht der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts stellt das Versenden einer Rechnung zum Inkasso eines ausländischen Strafzettels den ersten Schritt zur Vollstreckung eines ausländischen Entscheides auf Schweizer Staatsgebiet dar. Eine solche Handlung unterliegt den Regeln der Rechtshilfe in Strafsachen.

Das Gericht erwog, dass

  • es keinen Vertrag zwischen der Schweiz und Italien gab, welcher es den Beschuldigten erlaubt hätte, den Weg der Rechtshilfe zu umgehen;
  • beim Bundesamt für Justiz kein Bewilligungsantrag gestellt worden war.

Die Berufungskammer hatte somit die Schuldsprüche der ersten Instanz für den Straftatbestand der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat zu bestätigen.

BGer CA.2022.19
vom 12.12.2022

(Urteile bei Publikation noch nicht rechtskräftig)

La Chambre d’appel du Tribunal pénal fédéral de Bellinzone a reconnu coupables deux cadres d’une société de recouvrement de Suisse romande d’avoir effectué des actes pour un Etat étranger sans autorisation correspondante.

La société de recouvrement avait réclamé à un débiteur domicilié en Suisse le paiement d’une amende infligée par les autorités italiennes au moyen d’une facture.

La Camera d’appello del Tribunale penale federale di Bellinzona ha condannato due dirigenti di una società di recupero crediti della Svizzera occidentale per aver agito per conto di uno Stato estero senza l’apposita autorizzazione.

L’agenzia di recupero crediti aveva richiesto il pagamento di una multa inflitta dalle autorità italiane a un debitore residente in Svizzera tramite una fattura.

The Appeals Chamber of the Federal Criminal Court in Bellinzona found two executives of a debt collection company in western Switzerland guilty of acting on behalf of a foreign state without the appropriate authorisation.

The debt collection agency had demanded payment of a fine imposed by the Italian authorities from a debtor residing in Switzerland by means of an invoice.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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