Das neue Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, welches seit dem 01.11.2021 vorläufig angewandt wird, tritt am 01.10.2023 in Kraft.
Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten nach dem Brexit.
Einleitung
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU am 01.01.2021 werden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr durch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt.
Um ihre sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen wieder möglichst ähnlich wie vor dem Brexit zu regeln, haben die beiden Staaten ein neues bilaterales Abkommen abgeschlossen.
Gegenstand des Sozialversicherungsabkommen
Das neue Sozialversicherungsabkommen gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Es vermeidet eine doppelte Versicherung und Versicherungslücken für Personen, die mit den Sozialversicherungssystemen beider Staaten in Berührung kommen. Dadurch wird auch der vorübergehende Einsatz von Arbeitskräften im anderen Staat erleichtert.
Vorläufige Anwendung
Das neue Abkommen wird seit dem 01.11.2021 vorläufig und ohne Schwierigkeiten angewandt.
Inkrafttreten
Die internen Ratifizierungsverfahren der beiden Staaten sind nun abgeschlossen und das Abkommen tritt am 01.10.2023 definitiv in Kraft.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam