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Wettbewerbsrecht

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WEKO: Deponie Höli Liestal AG verletzte Kartellgesetz

Datum:
30.08.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Thema:
Kartellgesetz-Verletzung durch Aktionärsbevorzugung
Stichworte:
Kartellgesetz, WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Busse: CHF 1 Mio.

Die Deponie Höli Liestal AG hat gemäss Medienmitteilung der WEKO vom 29.08.2023 ihre Aktionäre gegenüber anderen Unternehmen jahrelang bevorzugt:

  • Da das Unternehmen über eine marktbeherrschende Position verfügt, war dieses Verhalten unzulässig.

Die WEKO büsste die Deponie Höli Liestal AG daher mit einer Million Franken.

Betroffenes Unternehmen

  • Deponie Höli Liestal AG

Vorwürfe

  • Die Deponie Höli nimmt in einem Umkreis von rund 40 Fahrminuten für nicht wiederverwertbare Bauabfälle eine marktbeherrschende Stellung ein.
  • Sie liess ihre Aktionären zu deutlich tieferen Preisen (Vorzugskonditionen) als Nichtaktionäre Abfallmaterial deponieren.
  • Ausserdem verweigerte die Deponie Höli AG Nichtaktionären vorübergehend die Materialannahme.
  • Diese Ungleichbehandlung behinderte Nichtaktionäre im Wettbewerb.
    • Somit missbrauchte die Deponie Höli ihre marktbeherrschende Stellung.

Sanktion

  • Busse von CHF 1 Mio.

Rechtsmittel

Der WEKO-Entscheid kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Disclaimer

Für die beschuldigten Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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