Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkommen und Vermögen
Die Schweiz und Serbien haben am 19.09.2023 in Belgrad unterzeichnet:
- ein Änderungsprotokoll zum
- Abkommen zwischen der Schweiz und Serbien-Montenegro
- zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA);
- Abkommen zwischen der Schweiz und Serbien-Montenegro
- Das Protokoll setzt die DBA-Mindeststandards um.
Einleitung
Das DBA wurde zu einer Zeit abgeschlossen, in der Serbien und Montenegro noch einen einzigen Staat bildeten:
- Inzwischen
- wurde die Föderation aufgelöst;
- bilden Serbien und Montenegro zwei getrennte Staaten.
- Die Bestimmungen dieses Änderungsprotokolls gelten
- nur für die Republik Serbien,
- nicht aber für Montenegro,
- für welches weiterhin das bestehende Übereinkommen gilt.
Gegenstand
Das Änderungsprotokoll enthält:
- eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird;
- eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.
Vernehmlassung
Es haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen:
- Die Kantone und
- die interessierten Wirtschaftskreise.
Inkrafttreten
Vor einem Inkrafttreten muss das DBA-Änderungsprotokoll von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Dokumente
Protokoll (PDF, 238 kB, 18.09.2023) | admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam