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DBA Schweiz – Serbien: Unterzeichnung des Änderungsprotokolls

Datum:
20.09.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Doppelbesteuerungsabkommen, Steuern natürliche Personen
Thema:
Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz – Serbien (DBA), Missbrauchsklausel + Amtshilfeklausel
Stichworte:
Amtshilfeklausel, Doppelbesteuerung, Einkommen, Missbrauchsklausel, Vermögen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkommen und Vermögen

Die Schweiz und Serbien haben am 19.09.2023 in Belgrad unterzeichnet:

  • ein Änderungsprotokoll zum
    • Abkommen zwischen der Schweiz und Serbien-Montenegro
      • zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA);
  • Das Protokoll setzt die DBA-Mindeststandards um.

Einleitung

Das DBA wurde zu einer Zeit abgeschlossen, in der Serbien und Montenegro noch einen einzigen Staat bildeten:

  • Inzwischen
    • wurde die Föderation aufgelöst;
    • bilden Serbien und Montenegro zwei getrennte Staaten.
  • Die Bestimmungen dieses Änderungsprotokolls gelten
    • nur für die Republik Serbien,
    • nicht aber für Montenegro,
      • für welches weiterhin das bestehende Übereinkommen gilt.

Gegenstand

Das Änderungsprotokoll enthält:

  • eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird;
  • eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.

Vernehmlassung

Es haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen:

  • Die Kantone und
  • die interessierten Wirtschaftskreise.

Inkrafttreten

Vor einem Inkrafttreten muss das DBA-Änderungsprotokoll von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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