Nathalie Ducrey
Die Grundbuchbeschwerde
Vom Anfechtungsobjekt bis zur Beschwerde
vor Bundesgericht
Zürich 2023
382 Seiten
Schulthess Verlag
CHF 99.00
ISBN 978-3-7255-9741-3
Buchart
Buch (Kartoniert, Paperback)
Arbeiten aus dem iuristischen Seminar Universität Freiburg Schweiz, Band 434
Inhalt / Rezension
Wer mit Immobilien zu tun hat, kommt nicht um den Kontakt mit dem Grundbuchamt hin:
- Einsichtnahme ins Grundbuch und seine Neben- sowie Hilfsregister
- als Basis für das geplante Rechtsgeschäft
- zur Beurteilung bestehender Eintragungen, Anmerkungen und Vormerkungen im Hinblick auf die Änderung, Berichtigung (Aktualisierung, d.h. das In-übereinstimmung-bringen von Buch- und Rechtslage) oder Löschung
- Anfragen und Auskünfte zur Praxis des betreffenden Grundbuchamtes
- Bestellung von Grundbuchauszügen
- Vorprüfung von Rechtsgeschäften zur Eintragungsfähigkeit i.w.S. bzw. zur Vermeidung der Abweisung der Grundbuchanmeldung, bei Fremdvorbereitung oder Bestellung des Entwurfes einer „Grundbuchanmeldungstextes“
- Abgabe von Grundbuchanmeldungen zur Eintragung, Anmerkungen und Vormerkungen sowie von Löschungs-Anmeldungen.
Die Vorprüfung einer Grundbuchanmeldung ist meistens ein probates Mittel zur Vermeidung von Grundbuchbeschwerden!
Da das Grundbuchamt am Ort, wo sich das Grundstück befindet, d.h. am sog. „Ort der gelegenen Sache“, zwingend örtlich und sachlich zuständig ist, besteht ein Abhängigkeitsverhältnis, welches nicht umgangen werden kann. Es ist daher zu empfehlen, mit dem Grundbuchbeamten eine gute und konstruktive Kommunikation aufzubauen und als Grundeigentümer, Berater oder Vertreter die Hinweise des Grundbuchbeamten zu hören und zu berücksichtigen oder Meinungsverschiedenheiten vor Abgabe der Grundbuchanmeldung zu klären. Die Abgabe von Grundbuchanmeldungen mit Inhalten gegen den Rat des Amtsvertreters dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Abweisung der Anmeldung und in der Folge zum Dissertationsgegenstand, d.h. zur Grundbuchbeschwerde, führen. Der Anmeldende kann die Abweisung der Grundbuchanmeldung aber akzeptieren und es später nochmals versuchen, mit geänderten Anmeldungsgrundlagen oder anderen Anmeldungsbegehren, ist doch das Grundbuchamt zur Annahme und Behandlung einer anders motivierten Grundbuchanmeldung verpflichtet.
Die Abweisung einer Grundbuchanmeldung bringt mit sich:
- Eine zeitliche Verzögerung im Vollzug des Rechtsgeschäfts
- (zB kein Eigentumserwerb, Wohnungsbezug nur als Mieter und nicht als Eigentümer etc.)
- Anfechtungsaufwand- und kosten
- meistens finanzielle Folgen.
Ein Konflikt über die Eintragung oder Nichteintragung eines Rechts sollte daher vermieden werden. – Die Verweigerung zulässiger Eintragungen oder die Ablehnung von Erwerbs- und Nutzungskonzepten, die rechtens sind und an deren Stelle der Grundbuchverwalter wirtschaftlich nachteilige Alternativen vorschlägt, macht – sofern auch Expertenhilfe nicht weiterführt – eine Beschwerdeergreifung unausweichlich.
Weist das Grundbuchamt also ein Gesuch um Eintragung eines dinglichen, beschränkt dinglichen oder vor- bzw. anmerkbaren Rechts ab, muss die Möglichkeit bestehen, sich gegen diese Abweisungsverfügung zu wehren:
- Die Grundbuchbeschwerde ist das geeignete Mittel hiezu.
Die Autorin stellt in ihrer Dissertation die Grundbuchbeschwerde dar, und zwar:
- umfassend
- chronologisch
- von Anbeginn, d.h. angefangen beim Anfechtungsobjekt
- bis zur Beschwerde vor Bundesgericht.
Im Rahmen der gesamten Untersuchung werden abgehandelt:
- die aktuelle Rechtsprechung
- praktische Beispiele
- Problemfelder
- mögliche Lösungsvorschläge.
Das Werk ist vom Umfang und der Abtiefung her ein Nachschlagewerk, welches für folgendes Zielpublikum geeignet ist:
- Grundbuchämter
- Notare
- Akteure der Immobilienwirtschaft
- andere rechtsuchende Personen.
Die Hilfsmittel für das Nachschlagen, Arbeiten und Nutzen des Werks sind vorhanden.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort und Dank
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung
Teil I: Anfechtungsobjekt
- Kapitel 1: Verfügung des Grundbuchamts
- Kapitel 2: Verschiedene Verfügungsinhalte
Teil II: Eintretensvoraussetzungen
- Kapitel 3: Objektive Eintretensvoraussetzungen
- Kapitel 4: Subjektive Eintretensvoraussetzungen
Teil III: Ablauf des Beschwerdeverfahrens
- Kapitel 5: Beschwerdeverfahren vor kantonalen Instanzen
- Kapitel 6: Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht
Zusammenfassung
Gesetzesregister
Sachregister
Fokus
Grundbuchanmeldung, ihre Abweisung und die Rechtsbehelfe gegen die Abweisungsverfügung.
Bewertung
Nachschlagewerk zur Bewältigung des Abhängigkeitsverhältnisses bei fehlender Eintragungs-, Vormerkungs- und Anmerkungs-Bereitschaft des Grundbuchamts.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam