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Arbeitsrecht / Sozialversicherungsrecht

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Revision der Kranverordnung: Neu nicht nur Bedienungspersonal-Anleitung, sondern -Ausbildung

Datum:
11.09.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Thema:
Kranverordnung
Stichworte:
Bedienungspersonal, Kranverordnung, Revision
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Revision: 16.06.2023 / in Kraft getreten: 01.09.2023

Einleitung

Der Bundesrat (BR) hat am 16.06.2023 die Anpassung der Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung; SR 832.312.15) beschlossen:

  • Angepasst wurden die Artikel 5 und 6 der Kranverordnung.

Änderungen

Neu sollen Arbeitnehmer

  • im Anschlagen von Lasten und
  • für die Bedienung des Krans

nicht nur angeleitet,

  • sondern für diese Tätigkeit ausgebildet werden.

Revisionsziele

Mit der Anpassung dieser beiden Artikel steht die Kranverordnung

  • wieder im Einklang mit dem Stand der Technik und
  • der heute gelebten Praxis.

Mit der Anpassung dieser beiden Artikel werden geschaffen:

  • Klarheit und
  • Rechtssicherheit.

Inkrafttreten

Die Anpassungen in der Kranverordnung traten am 01.09.2023 in Kraft.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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