Revision: 16.06.2023 / in Kraft getreten: 01.09.2023
Einleitung
Der Bundesrat (BR) hat am 16.06.2023 die Anpassung der Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung; SR 832.312.15) beschlossen:
- Angepasst wurden die Artikel 5 und 6 der Kranverordnung.
Änderungen
Neu sollen Arbeitnehmer
- im Anschlagen von Lasten und
- für die Bedienung des Krans
nicht nur angeleitet,
- sondern für diese Tätigkeit ausgebildet werden.
Revisionsziele
Mit der Anpassung dieser beiden Artikel steht die Kranverordnung
- wieder im Einklang mit dem Stand der Technik und
- der heute gelebten Praxis.
Mit der Anpassung dieser beiden Artikel werden geschaffen:
- Klarheit und
- Rechtssicherheit.
Inkrafttreten
Die Anpassungen in der Kranverordnung traten am 01.09.2023 in Kraft.
Dokumente
- 832.312.15 Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung) (PDF, 28 kB, 16.06.2023) | admin.ch
- Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung (AS) veröffentlicht wird.
- Erläuternder Bericht zur Revision der Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung) (PDF, 60 kB, 16.06.2023) | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam