Grenzüberschreitender Güterverkehr
Der Bundesrat (BR) hat am 06.092023 einem Notenaustausch mit dem Vereinigten Königreich (UK) über die gegenseitige Anerkennung der Fähigkeitsausweise von Berufschauffeurinnen und -chauffeure zugestimmt:
- Diese Regelung erleichtert den grenzüberschreitenden Güterverkehr.
- Sie ist eine Folge des EU-Austritts von UK.
Berufschauffeure, welche bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-Staat oder der Schweiz angestellt sind, benötigen nebst des Führerausweises der entsprechenden Kategorie
- zusätzlich einen Fähigkeitsausweis.
Bis zum Austritt des Vereinigten Königreiches (UK) aus der Europäischen Union (EU) war die gegenseitige Anerkennung der schweizerischen und britischen Fähigkeitsausweise für Berufschauffeure geregelt durch das
- Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.
Mit dem Brexit fiel diese Grundlage weg:
- Die Schweiz und UK wollen ihre Fähigkeitsausweise und die dafür erforderlichen Weiterbildungen weiterhin gegenseitig anerkennen,
- um Handelshemmnisse auch künftig tief zu halten.
Bei den Fähigkeitsausweisen handelt es sich um offizielle Dokumente,
- weshalb die gegenseitige Anerkennung formell in einem Notenaustausch festgehalten worden ist.
Weiterführende Informationen
- Schweiz-Vereinigtes Königreich: Abkommen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, auch für Anwälte
- Abkommen Schweiz–UK über die erworbenen Rechte: BR verabschiedet Botschaft
- Schweiz-UK: Migration im Brexit
- Abkommen Schweiz-UK für die Zeit nach dem „Brexit“: Sicherung der bestehenden Rechte ihrer Bürger
- Beziehungen Schweiz-UK nach dem „Brexit“: BR schafft Basis für Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam