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Mietrecht / Strafrecht

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Umprogrammierung der elektronischen Schliessanlage + Entgegennahme der Mietzinskaution in bar

Datum:
13.09.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag, Strafrecht
Thema:
Umprogrammierung der Schliessanlage + Entgegennahme der Mietzinskaution in Bargeld
Stichworte:
Bargeld, Mietzinskaution, Nötigung, Schliessanlage, Veruntreuung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StGB 181 / StGB 138 Ziff. 1 Abs. 2

Der Vermieter, der seinen Mieter durch Umprogrammierung der elektronischen Schlüssel aus dem von ihm vermieteten Restaurant aussperren lässt, wodurch dieser die Lokalität nicht mehr betreten und vertragsgemäss nutzen konnte, macht sich der Nötigung gemäss StGB 181 schuldig.

Der Vermieter, der die Mietkaution in bar entgegennimmt, ohne das ihm anvertraute Geld innert nützlicher Frist auf ein Banksperrkonto zu hinterlegen (und anderweitig verwendet), macht sich der Veruntreuung gemäss StGB 138 Ziff. 1 Abs. 2 schuldig.

BGer 6B_1008/2021 vom 09.11.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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