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Vergaberecht

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Arbeitsgemeinschaften: Keine Kollektivsanktionen erlaubt

Datum:
05.10.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Vergaberecht
Thema:
Arbeitsgemeinschaften
Stichworte:
Arbeitsgemeinschaften, Kollektivsanktionen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Individuelle Prüfung des Verhaltens jeden ARGE-Mitglieds notwendig

Der generelle – auch für eine bestimmte Dauer – verfügte Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren (sog. Auftragssperre) kann nicht kollektiv gegen alle Gesellschafter einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) angeordnet werden:

  • Die «Auftragssperre» darf nur gegen jene Mitglieder, bei denen sich dies aufgrund einer konkreten Prüfung ihres individuellen Verhaltens und Verschuldens rechtfertigt, angeordnet werden.
  • Im Falle eines mit einer ARGE abgeschlossenen Vertrages und eines Sanktionsgrundes der erheblich mangelhaften Vertragserfüllung,
    • ist nicht von vornherein ausgeschlossen,
      • dass bestimmte Mitglieder diesen Grund aus vergaberechtlicher Sicht nicht zu vertreten haben und
      • dass diesen gegenüber eine Sanktion daher nicht gerechtfertigt ist.

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26. Januar 2023 (C-682/21), HSC Baltic | heuking.de

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: HSC Baltic – facebook.com

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