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Beraterhaftung des Rechtsschutzversicherers: Massgebende Verjährungsregeln

Datum:
18.10.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Thema:
Beraterhaftung des Rechtsschutzversicherers
Stichworte:
Massgeblichkeit, Rechtsschutzversicherung, Verjährungsregeln
Erlass:
OR 127; VVG 46 Abs. 1 i.V.m. VVG 100 Abs. 1
Entscheid:
BGer 4A_22/2022 vom 21.02.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 127; VVG 46 Abs. 1 i.V.m. VVG 100 Abs. 1

Führt eine sorgfaltswidrige Beratung durch den Mitarbeiter eines Rechtsschutzversicherer zu einem Schaden des Versicherungsnehmers, untersteht die Haftung der Verjährung

  • dem Obligationenrecht (OR 127) und
  • nicht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG 46 Abs. 1 i.V.m. VVG 100 Abs. 1).

Mit der Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist entschied das Bundesgericht (BGer) eine in der Lehre umstrittene Frage zuungunsten der Rechtsschutzversicherer:

  • Die Schadenersatzforderung des Versicherungsnehmers war nicht verjährt.

Das BGer hatte die Beschwerde des Versicherungsnehmers gutzuheissen und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen.

BGer 4A_22/2022 vom 21.02.2023   =  BGE 149 III 242 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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