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Autorecht / Haftpflichtrecht

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Diesel-Abgasskandal: Keine Chance für eine «Naturalrestitution» oder Rückerstattung von «Overcharges»

Datum:
05.10.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Autorecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Thema:
Diesel-Abgasskandal
Stichworte:
Abgasskandal, Diesel-Abgasskandal, Naturalrestitution, Overcharges, Rückerstattung
Erlass:
OR 41 + OR 55
Entscheid:
BGer 4A_17/2023 vom 09.05.2023, BGer 4A_18/2023 vom 09.05.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 41 + OR 55

Das Bundesgericht (BGer) hatte in den beiden „Parallelurteilen“ 4A_17/2023 und 4A_18/2023 den Anspruch auf Schadenersatz für abgasmanipulierte Fahrzeuge nach OR 41 zu beurteilen.

Die Beschwerdeführer machten aber keinen Schaden im haftpflichtrechtlichen Verständnis geltend.

Vielmehr waren sie mit dem Kaufvertrag, den sie nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr zu diesen Konditionen abschliessen würden, unzufrieden:

  • Anwendung der vertragsrechtlichen Rechtsbehelfe
    • Für die adressierten Ziele hätte den beiden Beschwerdeführern die vertragsrechtlichen Behelfe zur Verfügung gestanden.
  • Keine haftpflichtrechtliche Handhabe
    • Das Haftpflichtrecht bietet keine Handhabe, derartige nicht wirtschaftliche Störungen und Enttäuschungen schadensunabhängig finanziell abzugelten.
  • Kein ersatzfähiger Schaden
    • Mangels ersatzfähigen Schadens fanden
      • weder die von den Beschwerdeführern anbegehrte «Naturalrestitution» («Zurückversetzung in den Zustand ohne Schädigung» durch Rückzahlung des Kaufpreises),
      • noch die von ihnen verlangte Rückerstattung des «Overcharges» (Kaufpreisdifferenz) in OR 41 oder OR 55 eine Grundlage.

Entscheid

  • Abweisung der Beschwerde.

BGer 4A_17/2023 vom 09.05.2023

BGer 4A_18/2023 vom 09.05.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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