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Mietrecht

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Teiluntervermietung an Familienangehörige: Zustimmungsverweigerung der Vermieterin

Datum:
11.10.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Thema:
Teiluntervermietung an Familienangehörige
Stichworte:
Beherbergung, Familienangehörige, Mietwohnung, Teiluntervermietung, Untermiete, Untermietvertrag, Vermieter
Erlass:
OR 262
Entscheid:
BGer 4A_521/2021 vom 03.01.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 262

Überlässt der Mieter einen Teil seiner Wohnung an seine Familienangehörigen,

  • ohne dass ihn eine gesetzliche Unterstützungspflicht trifft – 

und zwar

  • dauerhaft und
  • gegen Entgelt,

so entsteht

  • ein Untermietvertrag,
    • welcher der Zustimmung des Vermieters bedarf. 

Hat es der Mieter – wie hier im konkreten Fall – unterlassen, die Vermieter-Zustimmung zum Untermietverhältnis einzuholen, war zu prüfen, ob die Vermieterin ihre Zustimmung verweigern durfte, unter Berücksichtigung von:

  • OR 262 Abs. 2 und
  • ZGB 2 Abs. 2.

Die Vermieterin durfte die Zustimmung aus folgenden Gründen nicht verweigern:

  • Der Wohnungsbezug der Tochter und ihrer Familie führte nicht zu einer Überbelegung der Mietwohnung;
  • Der Vater und Mieter bewohnt die Wohnung weiterhin und leistet einen Teil des Mietzinses;
  • Es besteht kein Risiko der Übertragung des Mietverhältnisses an die Tochter.

Weil die Vermieterin durch die Teiluntervermietung des Mieters keine «wesentlichen Nachteile» trafen, unterlag sie mit ihrer Zustimmungsverweigerung vor Bundesgericht.

BGer 4A_521/2021 vom 03.01.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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