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Sozialversicherungsrecht

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BR beschliesst Mindestzinssatz-Anhebung auf 1.25 %

Datum:
02.11.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Thema:
Berufliche Vorsorge
Stichworte:
berufliche Vorsorge, BVG, Inflation, Mindestzinssatz, Vorsorge, Vorsorgeguthaben
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hebt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25 % an:

  • Dies hat der BR an seiner Sitzung vom 01.11.2023 beschlossen:
    • Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt,
      • zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.

Einleitung

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz

  • insbesondere die Entwicklung
    • der Rendite
      • der Bundesobligationen +
      • zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

History

Der Zinssatz der Bundesobligationen ist 2022 deutlich angestiegen:

  • Lag die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen
    • Ende 2021 noch bei minus 0.13%,
    • betrug der Zinssatz per Ende September 2023 1.09%.
  • Vor allem im kurzfristigen Bereich ist der Zinsanstieg deutlich:
    • Der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank SNB liegt aktuell bei 1.75 %.

Aktien- und Anleihens-Performance

Die Performance von Aktien und Anleihen war im letzten Jahr negativ, während sich in diesem Jahr die Werte wieder verbesserten:

  • Bei den Aktien verlor der Swiss Performance Index 2022 16.5%. 2023 erholte er sich bis Ende September um 4.6%.
  • Die Entwicklung der Anleihen war 2022 aufgrund steigender Zinsen deutlich negativ. Sie wurde durch die Erholung 2023 bisher nur teilweise relativiert.
  • Der Swiss Bond Domestic AAA – BBB verlor 2022 12.9%. 2023 erholte er sich bis Ende September um 3.9%.
  • Die Immobilien wiesen eine durchgehend positive Entwicklung auf.

Zusätzlich zu berücksichtigen ist aber,

  • dass das Jahr 2021 ein ausgezeichnetes Jahr war.

Der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie lag Ende August 2023 bei knapp 110%:

  • Dies entspricht ungefähr dem Wert von Ende 2019 und liegt damit über dem langfristigen Durchschnitt.
  • Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist demnach mehr oder minder stabil.

Höhere Inflation

Die höhere Inflation und der damit verbundene Kaufkraftverlust beeinträchtigen aktuell die Leistungsfähigkeit der 2. Säule:

  • Da die Zinsen jedoch ebenfalls gestiegen sind,
    • haben sich verbessert
      • die Renditeerwartungen und
      • die Sanierungsfähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen.

Trotz der ungünstigen Finanzmarktentwicklung in 2022 ist eine leichte Anhebung der Mindestverzinsung gerechtfertigt:

  • angesichts der stabilen Situation der Vorsorgeeinrichtungen und
  • der höheren Verzinsung.

Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge + Sozialpartner

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat sich am 04.09.2023 ebenfalls für eine Anhebung des Mindestzinssatzes von 1% auf 1.25% ausgesprochen:

  • Die Stellungnahmen der Sozialpartner waren gemischt:
    • Während die Gewerkschaften 2 % verlangten, sprachen sich die Fédération des Entreprises Romandes und der Kaufmännische Verband für 1.5 % aus.
    • Der Bauernverband und Gewerbeverband bevorzugten 1 %, während der Arbeitgeberverband für 0.75 % votierte.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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