Der Bundesrat (BR) hebt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25 % an:
- Dies hat der BR an seiner Sitzung vom 01.11.2023 beschlossen:
- Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt,
- zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
- Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt,
Einleitung
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz
- insbesondere die Entwicklung
- der Rendite
- der Bundesobligationen +
- zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
- der Rendite
History
Der Zinssatz der Bundesobligationen ist 2022 deutlich angestiegen:
- Lag die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen
- Ende 2021 noch bei minus 0.13%,
- betrug der Zinssatz per Ende September 2023 1.09%.
- Vor allem im kurzfristigen Bereich ist der Zinsanstieg deutlich:
- Der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank SNB liegt aktuell bei 1.75 %.
Aktien- und Anleihens-Performance
Die Performance von Aktien und Anleihen war im letzten Jahr negativ, während sich in diesem Jahr die Werte wieder verbesserten:
- Bei den Aktien verlor der Swiss Performance Index 2022 16.5%. 2023 erholte er sich bis Ende September um 4.6%.
- Die Entwicklung der Anleihen war 2022 aufgrund steigender Zinsen deutlich negativ. Sie wurde durch die Erholung 2023 bisher nur teilweise relativiert.
- Der Swiss Bond Domestic AAA – BBB verlor 2022 12.9%. 2023 erholte er sich bis Ende September um 3.9%.
- Die Immobilien wiesen eine durchgehend positive Entwicklung auf.
Zusätzlich zu berücksichtigen ist aber,
- dass das Jahr 2021 ein ausgezeichnetes Jahr war.
Der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie lag Ende August 2023 bei knapp 110%:
- Dies entspricht ungefähr dem Wert von Ende 2019 und liegt damit über dem langfristigen Durchschnitt.
- Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist demnach mehr oder minder stabil.
Höhere Inflation
Die höhere Inflation und der damit verbundene Kaufkraftverlust beeinträchtigen aktuell die Leistungsfähigkeit der 2. Säule:
- Da die Zinsen jedoch ebenfalls gestiegen sind,
- haben sich verbessert
- die Renditeerwartungen und
- die Sanierungsfähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen.
- haben sich verbessert
Trotz der ungünstigen Finanzmarktentwicklung in 2022 ist eine leichte Anhebung der Mindestverzinsung gerechtfertigt:
- angesichts der stabilen Situation der Vorsorgeeinrichtungen und
- der höheren Verzinsung.
Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge + Sozialpartner
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat sich am 04.09.2023 ebenfalls für eine Anhebung des Mindestzinssatzes von 1% auf 1.25% ausgesprochen:
- Die Stellungnahmen der Sozialpartner waren gemischt:
- Während die Gewerkschaften 2 % verlangten, sprachen sich die Fédération des Entreprises Romandes und der Kaufmännische Verband für 1.5 % aus.
- Der Bauernverband und Gewerbeverband bevorzugten 1 %, während der Arbeitgeberverband für 0.75 % votierte.
Weiterführende Informationen:
- Berufliche Vorsorge: Mindestzinssatz bleibt bei 1 % (13.10.2022)
- Der BVG-Mindestzinssatz bleibt bei 1% (03.11.2021)
- BVG-Kommission empfiehlt BR einen Mindestzinssatz von 1 % (25.08.2021)
- Der Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge: bleibt bei 1% (05.11.2020)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam