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Steuern natürliche Personen / Steuerverfahrensrecht

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Die solidarische (Mit-)Haftung des andern Ehegatten aufhebende Zahlungsunfähigkeit: Voraussetzungen

Datum:
28.11.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern natürliche Personen, Steuerverfahrensrecht
Thema:
Die solidarische (Mit-)Haftung des andern Ehegatten aufhebende Zahlungsunfähigkeit
Stichworte:
Ehegatten, solidarische Haftung, Zahlungsunfähigkeit
Erlass:
DBG 13 Abs. 1
Entscheid:
BGer 9C_233/2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

DBG 13 Abs. 1

Im Fall 9C_233/2023 hatte das Bundesgericht (BGer) zu prüfen, ob eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von DBG 13 Abs. 1 (siehe Box unten) vorliegt:

  • Materielle Voraussetzungen
    • Eine Zahlungsunfähigkeit nach DBG 13 Abs. 1, welche zur Aufhebung der solidarischen (Mit-)Haftung führt, liegt laut BGer nur vor, wenn der Ehegatte
      • in tatsächlich und rechtlich ungetrennter Ehe resp. die Person in tatsächlich und rechtlich ungetrennter eingetragener Partnerschaft lebt;
      • zumindest auf mittlere Frist (kumulativ)
        • kein pfändbares Einkommen hat und
        • kein verwertbares Vermögen besitzt.
  • Beweislast
    • Die behauptete Zahlungsunfähigkeit ist zu beweisen.
    • Die blosse Glaubhaftmachung reicht nicht aus.

BGer 9C_233/2023 vom 03.10.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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