Inkraftsetzung: 01.01.2024
Der Bundesrat (BR) hat am 08.11.2023 entschieden, per 01.01.2024 in Kraft zu setzen:
- die Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG);
- die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Entsendeverordnung (EntsV).
Einleitung / EntsG
Das Parlament hatte die Änderung des Entsendegesetzes (EntsG) am 16.06.2023 verabschiedet.
Mit dieser Änderung soll geschaffen werden:
- die Rechtsgrundlage für den Betrieb einer elektronischen Plattform,
-
- die der Bund den entsprechenden Vollzugsorganen für die Kommunikation untereinander zur Verfügung stellt.
Kommunikationsplattform
Dank der neuen Kommunikationsplattform können sich die für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zuständigen Organe auf sicherem Weg elektronisch übermitteln:
- die erforderlichen Informationen zu Kontrollen;
- allfälligen Sanktionen gegen fehlbare Unternehmen.
EntsV
Gleichzeitig hat der BR in der Entsendeverordnung (EntsV) die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen:
Dabei geht es hauptsächlich darum, dass
- das SECO als Betreiberin der Plattform die Verantwortung für die Datensicherheit trägt.
Die neuen Bestimmungen in der Entsendeverordnung (EntsV) betreffen insbesondere
- die technischen Anforderungen an die Plattform;
- die Schnittstelle;
- die Zugriffsrechte der Kontrollorgane auf die Daten;
- die zulässige Aufbewahrungsdauer für die Daten.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam