Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gemäss Medienmitteilung vom 08.11.2023 eine Untersuchung gegen drei Stahlhandelsunternehmen eröffnet:
- Der WEKO sollen Anhaltspunkte vorliegen, wonach diese beim Verkauf mehrere Produkte miteinander verknüpfen.
- Damit würden dies Stahlhandelsunternehmen womöglich gegen das Kartellgesetz verstossen.
- Die WEKO führte Hausdurchsuchungen durch.
Im Einzelnen:
- Eröffnung Untersuchung
- Koppelungshinweise
- Die WEKO hat Hinweise zu einer Koppelung beim Verkauf von Bewehrungsstahl.
- Verdächtigte Unternehmen
- Es besteht der Verdacht, dass nachgenannte Unternehmen den Verkauf von Bewehrungsstahl seit 2021 an den gleichzeitigen Bezug von Distanzkörben knüpfen:
- Arthur Weber AG
- Debrunner Acifer Bewehrungen AG
- Spaeter AG
- Es besteht der Verdacht, dass nachgenannte Unternehmen den Verkauf von Bewehrungsstahl seit 2021 an den gleichzeitigen Bezug von Distanzkörben knüpfen:
- Preisgestaltung
- Die drei Stahlhandelsunternehmen würden insbesondere höhere Preise für den Bewehrungsstahl verlangen, wenn Bauunternehmen Distanzkörbe und Bewehrungsstahl bei unterschiedlichen Händlern beziehen wollten.
- Koppelungshinweise
- Untersuchungsgegenstand
- Arten des Bewehrungsstahl-Einsatzes
- Bewehrungsstahl wird in verschiedenen Formen beim Betonbau eingesetzt:
- Stäbe
- Matten
- Bewehrungsstahl wird in verschiedenen Formen beim Betonbau eingesetzt:
- Zweck der Distanzkörbe
- Die Distanzkörbe dienen dazu, dass die im Beton eingebrachten Bewehrungen den gewünschten Abstand haben.
- Erfordernis von Bewehrungsstahl als auch von Distanzkörben
- Bauunternehmen benötigen für den Betonbau sowohl Bewehrungen als auch Distanzkörbe.
- Arten des Bewehrungsstahl-Einsatzes
- Untersuchungsvorhaben
- Koordination der Verknüpfung?
- Im Rahmen der Untersuchung wird laut WEKO zu prüfen sein, ob die Unternehmen diese Verknüpfung koordinierten und dadurch gegen das Kartellgesetz verstossen hätten.
- Gemeinsame marktbeherrschende Stellung dieser Unternehmen?
- Weiter ist laut WEKO zu prüfen, ob die Unternehmen eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung innehätten und sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhalten würden.
- Untersuchungsdauer
- Die WEKO rechnet mit einer Untersuchungsdauer von rund zwei Jahren.
- Koordination der Verknüpfung?
Vorbehalt / Disclaimer
Es gilt für die von der WEKO genannten Unternehmen die Unschuldsvermutung.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam