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Zölle / Unternehmenssteuern

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Passive Veredelung im Äquivalenzverkehr: Ausfuhr Kartoffeln und Einfuhr Kartoffelchips

Datum:
18.12.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zölle / Zollbestimmungen Schweiz, Unternehmenssteuern
Thema:
Passive Veredelung im Äquivalenzverkehr
Stichworte:
Äquivalenzverkehr, Chips, Kartoffeln
Entscheid:
BVGer A-1399/2020
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Zollabgabe-Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht (A-1399/2020) war die Abrechnungs-Auflage des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) strittig:

  • Das BAZG verlangte, dass die Ausfuhr der Kartoffeln und die Abrechnung innerhalb einer Ausfuhrfrist von 3 Monaten seit der Einfuhr der Kartoffel-Chips zu erfolgen habe,
    • sofern und soweit das Veredelungserzeugnis im Rahmen eines Äquivalenzverkehrs eingeführt werde,
      • bevor die entsprechende Kartoffelmenge ausgeführt worden sei.
  • Das BVGer gelangte nach einlässlichen Ausführungen zum Ergebnis, dass die Auflage des BAZG im konkreten Fall unzumutbar war:
    • Gutheissung der Beschwerde.

BVGer A-1399/2020 vom 17.11.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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