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Unternehmenssteuern / MWST

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Privatjet: MWST und Vorsteuerkürzung

Datum:
18.12.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mehrwertsteuern, Unternehmenssteuern
Thema:
Privatjet
Stichworte:
Flugzeughalter, MWST, Vorsteuerkürzung
Erlass:
BVGer A-5088/2020 vom 21.11.2022
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

MWST-Steuerperiode: 2005 – 2009

Im Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts (A-5088/2020) waren zu beurteilen:

  • Geschäftsmässige Begründetheit von Flügen des Inhabers E
    • Die MWST-Gruppe der Beschwerdeführer (A – D) konnte die geschäftsmässige Begründetheit der streitbetroffenen Flüge des Inhabers E nicht nachweisen, weil er weder eine Geschäftsführungsfunktion, noch ein Arbeitsverhältnis inne hatte.
    • Die ESTV hatte laut BVGer die Vorsteuer zu Recht gekürzt.
  • Flugzeugverkauf
    • Beim Verkauf des Flugzeuges (2009; Kauf 2006) handelte es sich um einen sog. «Entnahmetatbestand», da es für einen unternehmensfremden Zweck verwendet bzw. bereits 2007 in das Privatvermögen des Inhabers E überführt wurde:
      • Als Verkäuferin trat nämlich der «revocable Trust» auf,
        • der vom Inhaber E selbst – und nicht dessen Einzelfirma B – gegründet wurde.
      • Damit war der Verkauf nicht der Beschwerdeführerin B zuzurechnen.
    • Die ESTV hatte zu Recht angenommen, dass dieser kein Anspruch auf eine sog. «Einlagenentsteuerung» zusteht.

Entscheid:

  • Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

BVGer A-5088/2020 vom 21.11.2022
(Entscheid beim Bundesgericht angefochten)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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