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Immobiliarsachenrecht / Werkvertrag

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Vorläufige Eintragung Bauhandwerkerpfandrecht: Rechnungsstellung als Beginn für die 4-Monatsfrist

Datum:
19.12.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Thema:
Vorläufige Eintragung Bauhandwerkerpfandrecht
Stichworte:
4-Monatsfrist, Bauhandwerkerpfandrecht, Rechnungsstellung
Erlass:
ZGB 837 Abs. 1 Ziffer 3; ZGB 839 Abs. 2
Entscheid:
BGer 5A_203/2023 vom 30.08.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 837 Abs. 1 Ziffer 3; ZGB 839 Abs. 2 

Gemäss Bundesgericht verhält sich das kantonale Gericht nicht willkürlich,

  • wenn es die Rechnungsstellung durch den Unternehmer als Indiz für die Fertigstellung der Arbeiten im Sinne von ZGB 839 Abs. 2 heranzieht und
  • wenn es aufgrund dieser Rechnungsstellung die Frage der Einhaltung der 4-Monatsfrist für die Eintragung eines provisorischen Bauhandwerkerpfandrechts verneint.

BGer 5A_203/2023 vom 30.08.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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