LAWNEWS

Sozialversicherungsrecht

QR Code

Witwen- und Witwerrenten der AHV: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Datum:
11.12.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Thema:
Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zur Anpassung der Witwer- und Witwenrenten
Stichworte:
AHV, Vernehmlassung, Witwenrenten, Witwerrenten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassungsdauer: 29.03.2024

Der Bundesrat (BR) hat am 08.12.2023 den Entwurf für eine Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zur Anpassung der Witwer- und Witwenrenten in die Vernehmlassung geschickt:

  • Voraussetzungen (Gleichbehandlung)
    • Die Hinterlassenenleistungen sollen
      • ausgerichtet werden
        • auf die Betreuungs- und Erziehungszeit;
      • gewährt werden
        • unabhängig vom Zivilstand der Eltern.
  • Bestandesgarantie
    • Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwern und Witwen werden weiter ausgerichtet.
  • Jüngere Personen
    • Für jüngere Personen wird der Anspruch auf zwei Jahre begrenzt.
  • Vorlagen-Ziel
    • Das Ziel der Gesetzesvorlage ist es,
      • die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellte Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen zu beseitigen;
      • die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen.
  • Refinanzierung
    • Durch die Einschränkungen soll Rechnung getragen werden
      • dem Finanzierungsbedarf der AHV;
      • dem Auftrag zur Sanierung der Bundesfinanzen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 29.03.2024.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.