In Kraft getreten: 01.01.2024
Im Kanton Zürich sind auf den 01.01.2024 drei Steuererleichterungen in Kraft getreten:
- Ausgleich der Kalten Progression
- Die progressiven Steuertarife führen bei teuerungsbedingt höheren Löhnen zu prozentual höheren Einkommenssteuern.
- Zum Ausgleich des Kaufkraftverlusts passte der Kanton Zürich auf den 01.01.2024 die Tarife und Abzüge beim Einkommen und Vermögen von Privatpersonen an die aufgelaufene Teuerung von 3,3 % an.
- Höherer Abzug für Krankenkassenprämien
- Im Kanton Zürich steuerpflichtige Personen können seit 01.01.2024 einen höheren Prämienabzug geltend machen:
- Neu gilt ein Maximalbetrag von CHF 2’900 (bisher: CHF 2’600).
- Der Prämienabzug für Kinder bleibt unverändert bei CHF 1’300.
- Im Kanton Zürich steuerpflichtige Personen können seit 01.01.2024 einen höheren Prämienabzug geltend machen:
- Höhere Kita-Abzüge
- Wie angekündigt, können Eltern im Kanton Zürich in der Steuererklärung seit dem 01.01.2024 deutlich höhere Abzüge für die Kosten von Kindertagesstätten (Kitas) geltend machen:
- Neu gilt ein Maximalbetrag pro Kind bei CHF 25’000 (bisher: max. CHF 10’000), was ungefähr den Vollkosten eines Betreuungsplatzes an fünf Tagen pro Woche entspricht.
- Wie angekündigt, können Eltern im Kanton Zürich in der Steuererklärung seit dem 01.01.2024 deutlich höhere Abzüge für die Kosten von Kindertagesstätten (Kitas) geltend machen:
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam