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Steuern natürliche Personen / ZH

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2024: Drei Steuererleichterungen im Kanton Zürich

Datum:
05.01.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern natürliche Personen
Thema:
2024: Drei Steuererleichterungen im Kanton Zürich
Stichworte:
höhere Abzüge bei Krankenkassenprämien, Kita, Steuerprogression
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

In Kraft getreten: 01.01.2024

Im Kanton Zürich sind auf den 01.01.2024 drei Steuererleichterungen in Kraft getreten:

  • Ausgleich der Kalten Progression
    • Die progressiven Steuertarife führen bei teuerungsbedingt höheren Löhnen zu prozentual höheren Einkommenssteuern.
    • Zum Ausgleich des Kaufkraftverlusts passte der Kanton Zürich auf den 01.01.2024 die Tarife und Abzüge beim Einkommen und Vermögen von Privatpersonen an die aufgelaufene Teuerung von 3,3 % an.
  • Höherer Abzug für Krankenkassenprämien
    • Im Kanton Zürich steuerpflichtige Personen können seit 01.01.2024 einen höheren Prämienabzug geltend machen:
      • Neu gilt ein Maximalbetrag von CHF 2’900 (bisher: CHF 2’600).
    • Der Prämienabzug für Kinder bleibt unverändert bei CHF 1’300.
  • Höhere Kita-Abzüge
    • Wie angekündigt, können Eltern im Kanton Zürich in der Steuererklärung seit dem 01.01.2024 deutlich höhere Abzüge für die Kosten von Kindertagesstätten (Kitas) geltend machen:
      • Neu gilt ein Maximalbetrag pro Kind bei CHF 25’000 (bisher: max. CHF 10’000), was ungefähr den Vollkosten eines Betreuungsplatzes an fünf Tagen pro Woche entspricht.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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