Gutes Schutzniveau für Personendaten
Die Europäische Kommission hat in ihrem Bericht vom 15.01.2024 festgehalten, dass das Datenschutzrecht der Schweiz nach wie vor dem europäischen Standard entspreche:
- Personendaten könnten somit weiterhin ohne zusätzliche Garantien aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat in die Schweiz übermittelt werden.
Dies ist gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 15.01.2024 für den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz von grosser Bedeutung.
Die Schweiz beurteilt den Datenschutz anderer Staaten auch …
«… Auch die Schweiz entscheidet, welche Staaten aus Schweizer Sicht einen angemessenen Datenschutz gewährleisten. Der Bundesrat veröffentlicht die entsprechende Länderliste als Anhang zur Datenschutzverordnung. Diese ist öffentlich zugänglich und für Datenverantwortliche rechtsverbindlich. Die Schweiz hat das Datenschutzniveau der EU- und EWR-Staaten als angemessen anerkannt.»
Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 15.01.2024