22.4445 MOTION
Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben
Einleitung
Das Bundesgericht hat in BGE 71 I 265 die Familienstiftung als reine Unterhalts- oder Genussstiftungen, welche voraussetzungslos der Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhaltes dienen, qualifiziert und – wiederholt – für unzulässig erklärt.
Agenda
Motion von Thierry Burkart
Die Motion von Thierry Burkart sieht die Aufhebung des Verbots von Unterhaltsstiftungen gemäss ZGB 335 vor:
- «Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 335 ZGB vorzulegen, wonach das Verbot von Familienunterhaltsstiftungen aufgehoben wird.»
Familienstiftungen dürfen keine Ausschüttungen zu Unterhaltszwecken vornehmen. Ausschüttungen sind gemäss ZGB 335 einzig zulässig für:
- Die Erziehung;
- die Ausstattung und Unterstützung von Angehörigen;
- ähnliche Zwecke.
Rechtskommission Ständerat (RK-S)
Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) beantragte in ihrer Sitzung vom 07.11.2023 die Annahme der eingangserwähnten Motion von Thierry Burkart “Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben”.
Bericht der RK-S vom 07.11.2023
- Mo. Burkart. Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben | parlament.ch
Medienmitteilung der RK-S vom 08.11.2023
«…
MODERNISIERUNG DER FAMILIENSTIFTUNG ALS ALTERNATIVE ZUM SCHWEIZER TRUST
Die Kommission unterstützt den Antrag des Bundesrates, der die Abschreibung der Motion 18.3383 «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung» fordert, mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen (23.065). Der Bundesrat hat die Abschreibung des Vorstosses beantragt, nachdem ein entsprechender Vorentwurf, insbesondere in Bezug auf die steuerrechtlichen Aspekte, in der Vernehmlassung von mehreren Seiten kritisch beurteilt wurde. Die Kommission hat Anhörungen zu diesem Thema durchgeführt. Sie kommt zum Schluss, dass die vorgeschlagene steuerrechtliche Behandlung den Trust unattraktiv machen würde und alternative Umsetzungsmöglichkeiten begrenzt sind. Anstatt die Idee des Schweizer Trusts weiterzuverfolgen, spricht sich die Kommission deshalb für eine Liberalisierung der Schweizer Familienstiftung aus, die bereits im Schweizer Recht verankert ist und ein alternatives Instrument für die Nachlass- und Vermögensplanung bildet. Entsprechend beantragt sie mit 7 zu 5 Stimmen die Annahme der Motion von Ständerat Thierry Burkart 22.4445 « Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben». Eine Minderheit hätte bevorzugt, die Thematik zunächst mit Hilfe eines Postulats zu klären und beantragt entsprechend die Ablehnung der Motion.
…»
Quelle: Medienmitteilung des Sekretariates für Rechtskommission vom 08.11.2023
Ständerat (SR)
Am 12.12.2023 hat der Ständerat (SR) die Motion Nr. 22.4445 mit 31 gegen 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
namentlich – nominatif: 22.4445/6237pdf
Für Annahme der Motion … 31 Stimmen
Dagegen … 12 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Chronologie
CHRONOLOGIE
- 03.2023
STÄNDERAT
Zuweisung an die zuständige Kommission zur Vorberatung
- 12.2023
STÄNDERAT
Annahme
Stand der Beratungen:
In Kommission des Nationalrats
Betroffener Gesetzesartikel
Dritter Abschnitt: Das Familienvermögen
A. Familienstiftungen
Art. 335
1 Ein Vermögen kann mit einer Familie dadurch verbunden werden, dass zur Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung von Familienangehörigen oder zu ähnlichen Zwecken eine Familienstiftung nach den Regeln des Personenrechts oder des Erbrechts errichtet wird.
2 Die Errichtung von Familienfideikommissen ist nicht mehr gestattet.
Weiterführende Informationen
- Gesetzgebungsvorhaben
- Ständerat
- Rechtskommission Ständerat (RK-SR)
- Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 7. November 2023
- Medienmitteilung des RK-SR vom 8. November 2023
- Familienstiftung
- LAWINFO
- Literatur
- GUTZWILLER PETER MAX, Die Zulässigkeit der schweizerischen Unterhaltsstiftung, in: AJP 2010, S. 1559 ff.
- Stiftung allgemein
- Trust
- Schweizer Trust: Einführung derzeit nicht mehrheitsfähig
- Schweizerisches Trustrecht in der Vernehmlassung
- BR-Vorschläge für die Einführung eines Schweizer Trusts
- Der Trust in der Schweiz
- Einleitung: Trust und Trust-Recht / Trust-Law
- Einleitung zum Steuerverfahrensrecht
- Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke
Quelle
LawMedia Redaktionsteam