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Personenrecht / Familienrecht

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Wiedereinführung von Doppelnamen: Bundesrat ist dafür

Datum:
25.01.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Namensrecht, Familie, Ehe, Konkubinat, Kindsrecht, Personenrecht / Vereinsrecht / Stiftungsrecht / Trusts
Thema:
Wiedereinführung von Doppelnamen
Stichworte:
Doppelnamen, Ehegatten, Familiennamen, Heirat, Kinder, Namensrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

 17.523  PARLAMENTARISCHE INITIATIVE

Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat

Ehepartnerinnen und Ehepartner sollen künftig wieder einen Doppelnamen tragen dürfen:

  • Der Bundesrat (BR) begrüsst in seiner Stellungnahme vom 24.01.2024 den Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N).
  • Neu sollen auch die Kinder einen Doppelnamen tragen können, unabhängig davon, ob ihre Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.

Einleitung

Seit 2013 müssen sich Ehepaare bei der Heirat entscheiden,

  • ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder
  • ob sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten.

Doppelnamen sind nicht mehr zulässig.

Es besteht lediglich die Möglichkeit,

  • den nicht amtlichen Allianznamen zu verwenden.

Die Kinder erhalten

  • entweder den gemeinsamen Familiennamen oder
  • den Namen eines der beiden Eltern,
    • den diese bei der Eheschliessung als Namen der Kinder bestimmt haben.

Bei unverheirateten Paaren tragen die Kinder den Namen eines Elternteils.

Geltendes Recht

Gemäss geltendem Recht ist es nicht möglich,

  • die Zusammengehörigkeit eines Ehepaares über den Namen zum Ausdruck zu bringen,
    • ohne dass einer der Ehegatten auf den bisherigen Namen verzichtet.

Ausserdem kann eine namensmässige Verbindung zwischen beiden Eltern und dem Kind nur bei verheirateten Eltern geschaffen werden.

Namensrecht soll vereinfacht werden

Die gesellschaftliche Realität zeigt, dass die Ehegatten oft ihren bisherigen Namen behalten möchten.

Gleichzeitig besteht häufig der Wunsch, eine namensmässige Verbindung zueinander und zu den gemeinsamen Kindern sichtbar machen zu können.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) schlägt daher folgendes vor:

  • Für verheiratete Paare
    • Recht, künftig wieder einen Doppelnamen tragen zu können.
    • Namen beider Ehegatten.
    • Führung der Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich.
  • Für Kinder
    • Doppelname, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.
    • Recht, künftig einen Doppelnamen tragen zu dürfen, auch wenn die verheirateten Eltern ihre Namen behalten.

BR-Stellungnahme

Der BR begrüsst in seiner Stellungnahme vom 24.01.2024 den entsprechenden Entwurf der RK-N, unter folgenden Bedingungen:

  • Neue Gesetzesbestimmungen
    • Einfachere Formulierungen
    • Prüfung weiterer Möglichkeiten für die Namensbildung.
  • Doppelnamen-Reihenfolge
    • Es soll Ehegatten beispielsweise überlassen werden, die Reihenfolge der Doppelnamen zu bestimmen.
    • Jeder Ehegatte könne für sich so entscheiden, welcher der erste und welcher der zweite Name sein soll

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: admin.ch

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