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Anwälte / Verwaltungsrecht

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E-Mail-Verkehr mit Klient betreffend Kostenvorschuss: Empfangsverifizierung durch Rechtsanwalt erforderlich

Datum:
06.02.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren, Verwaltungsrecht
Thema:
Fristgebundener E-Mail-Verkehr mit Klientschaft
Stichworte:
E-Mail, Empfang-Verifizierung, Fristgebunden, Klientschaft
Erlass:
Art. 11 und Art. 14 VRG; Art. 5 OrgG SH; § 7 Abs. 2 Geschäftsordnung Regierungsrat SH
Entscheid:
Obergericht des Kantons Schaffhausen Entscheid 60/2023/35 vom 27.10.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Art. 11 und Art. 14 VRG; Art. 5 OrgG SH; § 7 Abs. 2 Geschäftsordnung Regierungsrat SH

Für eine Wiederherstellung der Kostenvorschussfrist darf keine grobe Nachlässigkeit im Zusammenhang mit der E Mail-Kommunikation vorliegen:

  • Grundsätzlich ist der mit der Verfahrensinstruktion vertraute Rechtsdienst für die Einforderung eines Kostenvorschusses zuständig;
  • (Keine) Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses im verwaltungsinternen Verfahren, wenn die Säumnisfolgen bereits mit Vorschusseinforderung angedroht wurden.

Der konkrete Sachverhalt gebietet folgendes:

  • Anwaltliche Sorgfaltspflicht
    • Ein anwaltlicher Rechtsvertreter trifft die anwaltliche Sorgfaltspflicht,
      • dass er fristgebundene und mit der Säumnisfolge des Rechtsverlusts verbundene Anordnungen nicht bloss an seine Mandantschaft weiterleitet,
        • sondern sich auch deren Eingang bestätigen lässt.
  • Erkundigungspflicht
    • Unterbleibt eine solche Bestätigung,
      • hat er bei der Klientschaft nachzufragen.
  • Recht auf Einforderung eines Kostenvorschusses
    • Der mit der Rekursverfahrens-Instruktion betraute Rechtsdienst des Baudepartements ist berechtigt,
      • bei der rekurrierenden Partei ein Kostenvorschuss für das Rekursverfahren einzuverlangen.
  • Säumnisfolgen-Androhung mit erster Aufforderung
    • Im (verwaltungsinternen) Rekursverfahren ist – anders als im verwaltungsgerichtlichen Verfahren – keine Nachfrist zur Leistung eines Kostenvorschusses anzusetzen,
      • wenn für den Säumnisfall das Nichteintreten bereits angedroht wurde.

Obergericht des Kantons Schaffhausen
Entscheid 60/2023/35
vom 27.10.2023

Detailerwägungen

(Eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid ist vor Bundesgericht noch hängig [Verfahren 1C_655/2023].)
(noch nicht rechtskräftig)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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