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Gesellschaftsrecht

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Einfache Gesellschaft: Klageweise Ernennung eines Liquidators

Datum:
26.02.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht
Thema:
Einfache Gesellschaft
Stichworte:
Klageweise Ernennung, Liquidator
Erlass:
OR 548 ff. + OR 583 Abs. 2
Entscheid:
BGer 4A_110/2021 vom 28.02.2022
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 548 ff. + OR 583 Abs.  2

Das Gesuch zur Einsetzung des Liquidators einer einfachen Gesellschaft kann nur im Rahmen eines summarischen Verfahrens behandelt werden,

  • wenn unbestritten sind:
    • die Auflösung und
    • der Eintritt des Liquidationszustands.

Sofern und soweit strittig ist, ob die einfache Gesellschaft

  • aufgelöst und
  • zu liquidieren ist,
    • ist eine Liquidationsklage nötig.

Im Falle der Bestreitung von Bestand, Auflösung und Liquidationssituation muss im ordentlichen Verfahren (ZPO 219 ff.) auf Durchführung der Liquidation und Einsetzung eines Liquidators geklagt werden.

BGer 4A_110/2021 vom 28.02.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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