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Zivilprozessrecht / Gerichte

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Video- und Telefonkonferenzen in Zivilprozessen: Bundesrat konkretisiert Einsatzbedingungen

Datum:
19.02.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gerichte, Zivilprozessrecht
Thema:
Video- und Telefonkonferenzen in Zivilprozessen
Stichworte:
Bundesrat, Einsatzbedingungen, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung: bis 22.05.2024

Die revidierte Zivilprozessordnung (ZPO) tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die revidierte ZPO ermöglicht den Gerichten inskünftig in Zivilprozessen den Einsatz von

  • Video- und ausnahmsweise Telefonkonferenzen.

Der Bundesrat (BR) will nun in einer Verordnung regeln:

  • die technischen Voraussetzungen;
  • die Anforderungen an den Datenschutz;
  • die Ansprüche an die Datensicherheit.

Der BR hat an seiner Sitzung vom 14.02.2024 die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf eröffnet:

  • Die Vernehmlassung dauert bis zum 22.05.2024.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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