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Sozialversicherungsrecht / Arbeitsrecht

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Familienzulagen: Kommission SGK-N will Kaufkraft der Familien stärken (+ CHF 50/Mt.)

Datum:
06.03.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht
Thema:
Familienzulagen
Stichworte:
Familien, Kaufkraft, SGK-N
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

 23.406  PARLAMENTARISCHE INITIATIVE

Starke Familien durch angepasste Zulagen

Die KOMMISSION FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GESUNDHEIT NR (SGK-N) hat der Parlamentarischen Initiative von Marc Jost «Starke Familien durch angepasste Zulagen (23.406 mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben:

  • Initiativen-Antrag
    • Die Initiative verlangt, die Mindestbeträge der Familienzulagen um 50 Franken zu erhöhen, womit
      • die Kinderzulage künftig mindestens CHF 250 und
      • die Ausbildungszulage mindestens CHF 300 betragen würde.
  • Auszahlungs-Praxis
    • Die Mehrheit der Kantone müsste ihre Praxis anpassen,
      • da bislang nur einige Kantone Familienzulagen in Höhe von CHF 250 ausrichten.
  • Ziele
    • Die Zulagen-Erhöhung soll den Familien in prekären Lebensverhältnissen und den Familien aus der Mittelschicht helfen, dem Kaufkraftverlust zu begegnen, mit dem sie aufgrund der Inflation sowie der Prämien- und Mieterhöhungen derzeit konfrontiert sind.
    • Risikominderung, dass Kinder in die Armut abgleiten.
  • Ablehnung der Parlamentarische Initiative 22.499
    • Die Initiative «Kaufkraft der Familien stärken» (22.499) wurde mit 16 zu 8 Stimmen keine Folge gegeben, da die geforderte Erhöhung um CHF 100 und die damit verbundenen Mehrkosten aus Sicht der SGK-N kaum zu finanzieren wären.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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